707050-2022 - ErgebnisDeutschland-Herford: Lagerung und Lagerhaltung
OJ S 245/2022 20/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Westfalen Weser Netz GmbH
Postanschrift: Bielefelder Straße 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Martin Hund
E-Mail: martin.hund@ww-energie.com
Telefon: +49 05251503-4420
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westfalenweser.com
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lager-/Logistik Dienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-WWN
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lagerlogistikdienstleistungen als Full-Service-Dienstleistung:
Lager- und Logistikdienstleistungen für den Betrieb eines Zentrallagers (nachfolgend auch "Hauptlager" genannt) für Netzbau-Materialien der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
63120000 Lagerung und Lagerhaltung, 63121100 Lagerung, 63122000 Lagerhaltung, 64120000 Kurierdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
NUTS-Code: DEA43 Herford
NUTS-Code: DEA44 Höxter
NUTS-Code: DEA45 Lippe
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Hauptort der Ausführung: Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford Lagerlogistikdienstleistungen als Full-Service-Dienstleistung: Lager- und Logistikdienstleistungen für den Betrieb eines Zentrallagers für Netzbau-Materialien in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Sonstiges der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN). Die Lager- und Logistikdienstleistungen werden innerhalb eines Betriebsführungsvertrages vom Dienstleister für die WWN erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt dabei auf Grund der regionalen Tätigkeiten und Aktivitäten hauptsächlich im bzw. in unmittelbarer Nähe des Netzgebiet(es) der Westfalen Weser Netz GmbH Der Betrieb eines Materiallagers für Strom-, Gas- Wasser- und Telekommunikationsmaterialien umfasst die Hauptprozesse Disposition, Wareneingang, Lagerung, Kommissionierung, Bereitstellung, Warenausgangsbuchungen. OPTIONAL ist die Dienstleistung "Belieferung der Nebenlagerstandorte sowie Baustellen-Direktbelieferungen mit Material aus dem Hauptlager" anzubieten. D...
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lager- und Logistikdienstleistungen
Die Westfalen Weser Netz GmbH [WWN bzw. Auftraggeber (AG)] beabsichtigt die Auftragsvergabe eines Rahmenvertrages/Kontraktes an ein auf Lagermanagement spezialisiertes Unternehmen für die Lagerverwaltung, Bestandsführung, Einlagerung, Auslagerung, Kommissionierung, die kaufmännische Abwicklung sowie gegebenenfalls weitere im Einzelnen zu definierenden logistische Dienstleistungen hinsichtlich zu bevorratenden Artikel in eigener Verantwortung.
Die Einsatzorte befinden sich innerhalb der Außengrenzen des bestehenden Netzgebiets des Auftraggebers.
Das Material bleibt vollständig im Eigentum der Westfalen Weser Netz GmbH.
Die Leistungen im Regelbetrieb sind an folgenden Werktagen: (Montag bis Donnerstag) in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr zu erbringen. Für Störfälle außerhalb der Regelarbeitszeit ist ein Ruf-/Bereitschaftsdienst durch den Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
Für die Behebung von gängigen Störfällen erforderliche Materialien werden vom AG gesondert gelistet und dem Dienstleister zu Gestaltung einer diesbezüglichen Störfallorganisation zur Verfügung gestellt.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 085-231285
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Lager-Logistikdienstleistungen für den Betreib eines Zentrallagers für Netzbau-Materialien
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9E6EJE
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster)
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/12/2022