707220-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – Kompetenzstelle zur Unterstützung der Digitalisierung in der Pflege
OJ S 224/2023 21/11/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
E-Mailvergabestelle@sms.sachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKompetenzstelle zur Unterstützung der Digitalisierung in der Pflege
BeschreibungEs soll eine zentrale Anlauf-, Auskunfts- und aktive Beratungsstelle (Kompetenzstelle) etabliert werden, die bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und Bildungsangeboten im Rahmen der An-bindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) gem. SGB XI und teilweise SGB V (insbesondere häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege) und zu weiteren Möglichkeiten der "Digitalisierung in der Pflege" berät und unterstützt. Die Beratung erfolgt unabhängig und neutral. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Kompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf angemessen anzupassen und weiterzuentwickeln. Anpassungen und Weiterentwicklungen werden in den jour fixe besprochen und abgestimmt. Das Angebot soll allen Leistungserbringern oben genannter Rechtskreise in der Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Projektunterstützung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen. Weiterhin soll die Kompetenzstelle die übergreifende Vernetzung bzw. den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes betreiben, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen. Sie soll weiterhin den Fachaustausch mit den Kompetenzstellen der anderen Bundesländer sowie mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nach § 125b SGB XI auf Bundesebene pflegen sowie bei deren Vernetzung untereinander sich aktiv beteiligen.
Kennung des Verfahrense7ab424e-f220-44c6-988c-98f125593dc1
Interne Kennung#142/23
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründesiehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelKompetenzstelle zur Unterstützung der Digitalisierung in der Pflege
Beschreibungsiehe Ziffer 2.1 Teil A der Leistungsbeschreibung Kompetenzstelle zur Unterstützung der Digitalisierung in der Pflege
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Vergabe erfolgt zunächst für einen ersten Zeitraum ab Zuschlag bis zum 31. Dezember 2025 mit der Option der Verlängerung um zwei Jahre (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027).
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/02/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDiese Option ist vom Auftraggeber bis zum 15. August 2025 in Textform auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Leistung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung Angaben zum Bieter (Anlage 01) Erklärung Ausschlussgründe (Anlage 02) Erklärung AEntG MiLoG AufenthG Schwarz-ArbG (Anlage 03) Erklärung Mindestentgelt (Anlage 04) Eigenerklärung Artikel 5k VO (EU) 2022_576 (Anlage 09)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung Referenzen (Anlage 05) Erklärung Projektteam (Anlage 06)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungInhalt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bec0fef67-39a1e3ae85ee586d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFehlende Erklärungen und Nachweise kann der Auftraggeber nachfordern. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/01/2024 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungSächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Registrierungsnummer14-0801001SMS01-02
PostanschriftAlbertstraße 10
StadtDresden
Postleitzahl01097
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@sms.sachsen.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.evergabe.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
RegistrierungsnummerDE287064009
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig (DED52)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
RegistrierungsnummerDE287064009
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig (DED52)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge1625de2-e332-4538-8322-b7985b53bef0  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/11/2023 11:07:39 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung707220-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe224/2023
Datum der Veröffentlichung21/11/2023