Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Da die Lärmschutzwand LSW IV im Bereich zwischen km 11,351 und km 11,572 mit einer Höhe von 6,00m über Schienenoberkante herzustellen ist, müssen die LSW-Elemente größer dimensioniert werden als in den Vertragsunterlagen vorgesehen.
Der AN ist mit der Herstellung der Lärmschutzwände im Planungsabschnitt PA 1.2 umfänglich beauftragt. Aus fachlicher Sicht ist es weder ratsam noch sinnvoll, die stärker dimensioniert auszuführende LSW IV (Rammrohre DN 700 / Pfosten HE 300) im Bereich von km 11,351 bis km 11,572 gesondert auszuschreiben und durch einen anderen Auftragnehmer ausführen zu lassen.