Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Oberleitungsumbau findet vollständig in den Totalsperrungen mit Abschaltungen aller Schaltgruppen des Bf Koblenz
Mosel statt. Dadurch ist im geplanten Zustand die Speisung der Strecke 3010 aus nördlicher Richtung nicht mehr möglich. Die
Spannungsversorgung der Strecke und die Aufrechterhaltung des Betriebs während des Oberleitungsumbaus in Koblenz Mosel
ist bei parallel durchgeführten Abschaltungen im Süden der Strecke 3010 nicht mehr gegeben.
Dadurch werden umfangreiche Ersatzmaßnahmen erforderlich, auf Grund dessen wurde vom Auftraggeber die
Speiseleitungsverlängerung angeordnet.