Gemäß den Bestimmungen des § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (vgl. Buchstabe b vorgenannter Vorschrift) oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten (vgl. Buchstabe c vorgenannter Vorschrift). Die Anlagendatenbankanwendungen „ADB“, „VDB“ und „SDB“ sind Projektlösungen der SAP Deutschland SE & Co. KG. Basierend auf dem SAP Produkt SAP xEM 1.0 wurden die Anwendungen im Rahmen mehrerer UBA-Vorhaben gezielt an die Erfordernisse des Emissionshandels angepasst. Die geforderten Support- und Unterstützungsleistungen können ausschließlich durch SAP erbracht werden, da nur hier die notwendigen technischen Kenntnisse vorliegen, um die Arbeiten sachgerecht unter Berücksichtigung der bisher erfolgten Implementierungen vorzunehmen. Zudem besitzt einzig die Firma SAP Deutschland AG & Co.KG das ausschließliche Nutzungsrecht an den vorgenannten Softwarelösungen.
Im Ergebnis wird von der Fachseite nachvollziehbar dargelegt, dass die gestellten Anforde-rungen angesichts technischer Anforderungen und bestehender urheberrechtlicher Restriktionen nur von der SAP Deutschland SE & Co. KG erfüllt werden können.
Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung für die Anwendung sowie eine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter gem. § 14 Abs. 6 VgV ist derzeit ebenso nicht erkennbar.