Art des öffentlichen Auftraggebers Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5.
Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnungen und Finanzdaten zu Finanzunternehmen – Nutzerlizenzen
Referenznummer der Bekanntmachung: PRO-004910
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 72322000 Datenverwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen und Finanzdaten von Finanzunternehmen (Banken usw.) auf der Grundlage des PER-USER-Lizenzmodells im Namen der EZB und zugunsten von Institutionen, die berechtigt sind, sich an den Tätigkeiten der Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Procurement Coordination Office, EPCO) zu beteiligen, die auf der Website der EPCO aufgeführt sind: http://www.epco.lu/links.php.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 280 124,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnungen und Finanzdaten zu Finanzunternehmen – Nutzerlizenzen
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 72320000 Datenbankdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Der Auftragnehmer liefert bestellte Daten an:
(a) Die Räumlichkeiten der EZB in Frankfurt am Main und
(b) Mitgliedstaaten der Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Procurement Coordination Office — EPCO).
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnungen und Finanzdaten von Finanzgesellschaften (z. B. Banken und Versicherungsgesellschaften) im Namen der EZB und zugunsten von Institutionen, die berechtigt sind, an den Tätigkeiten des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) teilzunehmen, die auf der Website der EPCO aufgeführt sind: http://www.epco.lu/links.php.
Die Daten sind als Nutzerlizenzen (PER-USER-Lizenz) bereitzustellen.
Während der Laufzeit des Auftrags können die EZB oder/und andere Auftragsbegünstigte Dienstleistungen ähnlicher Art anfordern, die derzeit im Rahmen der Beschaffung nicht vorgesehen sind, oder Dienstleistungen ähnlicher Art, die vom Auftragnehmer vernünftigerweise erwartet werden können und deren Umfang sich auf die Bereitstellung von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Finanzdaten von Finanzunternehmen erstreckt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei dem in dieser Bekanntmachung über vergebene Aufträge angegebenen Gesamtwert der Auftragsvergaben und Verträge handelt es sich um einen nicht verbindlichen Richtwert der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geschätzten Ausgaben. Der tatsächliche Wert des Auftrags bzw. der Aufträge kann davon abweichen und ist von den tatsächlichen geschäftlichen Bedürfnissen abhängig.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 248-611300
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnungen und Finanzdaten zu Finanzunternehmen – Nutzerlizenzen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Bureau van Dijk Electronic Publishing GmbH
Ort: Frankfurt-am-Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 280 124,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Ausschreibungsverfahren wird im Einklang mit dem Beschluss EZB/2016/2 vom 9.2.2016 über die Festlegung der Vergaberegeln, ABl. L 45 vom 20.2.2016, S. 15, in geänderter Fassung, durchgeführt, der auf der EZB-Website zur Verfügung steht: http://www.ecb.europa.eu/ecb/jobsproc/tenders/html/index.en.html
Der unter Abschnitt V.2.4) genannte Gesamtwert des Auftrags/der Aufträge ist ein nicht verbindlicher Richtwert der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geschätzten Ausgaben. Der tatsächliche Wert des Auftrags bzw. der Aufträge kann davon abweichen und ist von den tatsächlichen geschäftlichen Bedürfnissen abhängig.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Europäische Zentralbank, Procurement Review Body, c/o Legal Advice Team
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Der Europäische Bürgerbeauftragte
Postanschrift: 1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403
Ort: Strasbourg Cedex
Postleitzahl: 67001
Land: Frankreich
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Tage ab Erhalt der in Artikel 34 Absatz 3 des Beschlusses der EZB 2016/2 über die Festlegung der Vergaberegeln genannten Informationen oder, falls keine Informationen verlangt werden, 15 Tage ab Eingang der Benachrichtigung bei den nicht erfolgreichen Bietern. Weitere Anforderungen sind in Artikel 39 dieses Beschlusses aufgeführt. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten hat keinen Einfluss auf die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Europäische Zentralbank, Central Procurement Office c/o Legal Advice Team