707592-2022 - ErgebnisDeutschland-Hamm: Verpflegungsdienste
OJ S 245/2022 20/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ausländer- und Flüchtlingsamt
Postanschrift: Caldenhofer Weg 192
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: submission@stadt.hamm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/038
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55520000 Verpflegungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 110 885,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste, 55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Alfred-Fischer-Halle Sachsenweg 10 - 12 59073 Hamm Das Catering für die Bewohner der Notunterkunft erfolgt auf dem Gelände der Notunterkunft. Die Speisenausgabe findet im Nebengebäude statt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Zubereitung, Lieferung und Ausgabe der Speisen
- Persönliche Präsenz zu den festgelegten Verpflegungszeiten inklusive Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Speisenausgabe.
- Stellung der notwendigen Infrastruktur zur Speisenausgabe wie Kühlschränke bzw. -Theken, Tische, Ausgabestellen, Spuckschutzeinrichtungen etc.
- Vorhaltung von Speisen zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft, mengenmäßig orientiert an der aktuellen Bewohnerzahl
- Bereitstellung von Speisen sowohl mit als auch ohne Fleisch (vegetarisch). Dabei sollen kulturelle und religiöse Einschränkungen Berücksichtigung finden. Die Ausgabe von Schweinefleisch sollte unterbleiben. Die Mengenmäßige Aufteilung sollte variabel gestaltet sein, so dass auf eine mengenmäßige Verschiebung zwischen Vegetariern und Bewohnern ohne Einschränkungen in der Speisenwahl reagiert werden kann.
- Ausgabe von Speisen zu den festgelegten Verpflegungszeiten, hierbei ist mindestens das Mittagessen als Warmverpflegung vorzusehen. Zum Mittagessen ist ein Dessert anzubieten.
- Ausgabe von Getränken zu den Verpflegungszeiten
- Bereitstellung von Getränken im Schlafbereich der Bewohner 24Std. pro Tag. Es muss heißes sowie kaltes Trinkwasser vorgehalten werden.
- Auf Anforderung der Einrichtungsleitung: Bereitstellen von Verpflegungspaketen für eine Verpflegung von 24Std. (in der Regel Mittagessen - Abendessen - Frühstück) für Bewohner, welche sich in Quarantäne befinden.
- Reinigung und Desinfektion der Arbeitsoberflächen, Ausgabestellen und Kühlschränke mindestens täglich. Der Fußboden sowie die Esstische der Bewohner werden durch den Reinigungsdienst gereinigt und müssen somit nicht berücksichtigt werden.
- Teilnahme an Dienstbesprechungen in der Einrichtung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: DGE- und Bio-Zertifizierung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Kooperation und Qualität / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es wird eine Probezeit von zwei Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Der in II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems genannte Beginn: 30.11.2022 ist der Termin der Bindefrist. Der tatsächliche Beginn kann früher liegen und entspricht dann dem Tag der Zuschlagserteilung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Aufgrund des deutlichen Anstiegs an einreisenden Flüchtlingen, welche im Wege des Zuweisungsverfahrens der Stadt Hamm zugewiesen und somit von der Stadt Hamm untergebracht werden müssen, ist davon auszugehen, dass Mitte November kein geeigneter Wohnraum mehr zur Unterbringung vorhanden sein wird. Dennoch ist die Stadt Hamm verpflichtet Flüchtlinge aufzunehmen. Zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit ist es daher erforderlich, die Alfred-Fischer-Halle erneut als Notunterkunft in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund dieser Dringlichkeit erfolgt die Ausschreibung der Leistung gemäß § 15 Abs. 3 VgV in einem verkürzten Verfahren.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 202-575666
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Premium VIP GmbH
Postanschrift: Krefelder Strasse 169
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47447
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 110 885,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDCKT
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/12/2022