707777-2025 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr als Nachunternehmer der SVH Stadtverkehr Herford GmbH
OJ S 206/2025 27/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverkehr Herford GmbH
E-Mailstadtverkehr@herford.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr als Nachunternehmer der SVH Stadtverkehr Herford GmbH
BeschreibungGegenstand des vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen und PKW als Nachunternehmer der Stadtverkehr Herford GmbH SVH im Stadtbusverkehr Herford ab dem 01.04.2026
Kennung des Verfahrense2b639b8-022d-40bc-a1ff-e7f1e0ee12dd
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie SVH stellt dem Ausschreibungsgewinner einen Busbetriebshof inkl. Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Näheres regelt der zwischen den Parteien abgeschlossene Nutzungsüberlassungsvertrag.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVergabe von Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr als Nachunternehmer der SVH Stadtverkehr Herford GmbH
BeschreibungGegenstand des vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen und PKW als Nachunternehmer der Stadtverkehr Herford GmbH SVH im Stadtbusverkehr Herford ab dem 01.04.2026
Interne KennungLOT-0001 E38573232
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der SVH. Sie kann qualitative und quantitative Leistungsänderungen im Umfang von jährlich jeweils bis zu +/- 25 % der kalkulierten und preisfortgeschriebenen Gesamtkosten pro Jahr verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2036
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie SVH besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere zwölf Monate über den 31.03.2036 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtbusverkehrs Herford am 31.03.2038. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungDas beuaftragte Unternehmen hat nach § 2 Abs. 2 TVgG-NRW seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festglegten Modalitäten zu zahlen.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhielt das nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO wirtschaftlichste Angebot. Dieses wurde anhand des niedrigsten Wertungspreises ermittelt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die SVE auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der SVE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“ Des Weiteren weist die Vergabestelle auf § 135 GWB hin. § 135 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverkehr Herford GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverkehr Herford GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Westfalen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge63 133 431,69 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots63 133 431,69 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002
Datum des Vertragsabschlusses17/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen25
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge9
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtverkehr Herford GmbH
RegistrierungsnummerUmsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE247239690
PostanschriftRathausplatz 1
StadtHerford
Postleitzahl32052
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
E-Mailstadtverkehr@herford.de
Telefon0 52 21 18 92 92
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
RegistrierungsnummerRegistrierungsnummer: 05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514111691
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerUmsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 124 005 969
PostanschriftWilhelm-Bertelsmann-Straße 13a, 33602 Bielefeld
StadtBielefeld
Postleitzahl33602
Land, Gliederung (NUTS)Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
LandDeutschland
E-Mailinfo.ostwestfalen-lippe-bus@deutschebahn.com
Telefon0251 1342 1088
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9cf288e3-c8d8-46d3-af82-6ac06f6338b6  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/10/2025 17:28:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung707777-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe206/2025
Datum der Veröffentlichung27/10/2025