Zusätzliche Angaben
1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
2. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots von dem Vergabeverfahren (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Dazu gehören z.B. die Angabe von eigenen Montagevoraussetzungen, Abgrenzungen von Lieferumfängen und Gewährleistungen sofern sie von den Vergabeunterlagen (dazu gehört auch der Liefervertrag) abweichen.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Angaben, Regelungen oder Bedingungen enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Die Bieter haben die Informationen der Vergabestelle entsprechend zu überprüfen und ggf. die Korrektur durch die Vergabestelle zu beantragen (hierzu wird das Unternehmen den Weg über Ziffer 7 der Verfahrensbedingungen zu wählen). Die vorgenannte Regelung betrifft insbesondere den Fall, in welchem das Unternehmen unter Zugrundelegung der Bedingungen eine Angebotsabgabe allgemein für unmöglich bewertet.
4. Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
5. Die Vergabeunterlagen, mit Ausnahme von der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation, werden zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link zur Verfügung. Hinsichtlich der Bereitstellung der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation werden Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit gem. § 41 Abs. 3 VgV angewendet. Diese Dokumente werden vom Auftraggeber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sobald das interessierte Unternehmen die Verschwiegenheitserklärung gem. Vordruck „Verschwiegenheitserklärung“ unterschrieben über die Postfachfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber übermittelt hat.