2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928500 Straßenbeleuchtungseinrichtungen, 45316110 Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen, 34928510 Straßenbeleuchtungsmasten, 34928530 Straßenlaternen, 34993000 Straßenbeleuchtung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die oben genannten Mindestkriterien der Teilnahmebedingungen erfüllen. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die erforderlichen Unterlagen der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit wird für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft geprüft. Die Stadt wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge drei Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Sofern nur drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Weniger als drei Bewerber werden nur dann in das weitere Verfahren aufgenommen, wenn weniger als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen. Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung: - Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und - technische Leistungsfähigkeit (70 %). I. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: - Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß der Bekanntmachung: Gesamtjahresumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 30 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 30). II. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß der Bekanntmachung: Anzahl der Lichtpunkte: Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Lichtpunkte werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Lichtpunkten 70 Punkte. Die Bewertung der Lichtpunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Lichtpunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Lichtpunkte) x 70).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Korruption: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vergleichsverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Betrugsbekämpfung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Entrichtung von Steuern: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Konkurs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.