Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN ist mit der Herstellung des ESTW Gelnhausen für das Projekt beauftragt und führt diese aus. Der AN schuldet aufrund des Werkerfolgs
zum Gesamtvertrag die zusätzliche Leistungserbringung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beauftragten Leistung steht. Aus
Gewährleistungsgründen kann die Leistung nicht an einen anderen AN vergeben werden. Um die Inbetriebnahme des ESTW nicht zu gefährden,
muss diese Leistung zwingend an Thales beauftragt werden.