Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 25/07/2018Ende: 31/12/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 149-343084
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
18GEI31460 BIM Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, PFA 70 -Umbau Spurplan Nord Planungsleistungen Leistungsphasen 1-2 und Optionen 3-4 und Lph 6
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 24/07/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BIEGE Magdeburg PFA70 c/o DB Engineering & Consulting GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: SIGNON Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: INROS LACKNER SE
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 25/07/2018Ende: 31/12/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BIEGE Magdeburg PFA70 c/o DB Engineering & Consulting GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Signon Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: INROS LACKNER SE
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Separate Straßenplanung Walter-Rathenau-Straße
MKA51
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Zuge der Planung zur EÜ Walter-Rathenau Straße ist es auf Grund der Bauwerksparameter sowie der Vorgaben der Stadt Magdeburg erforderlich eine separate Straßenplanung für den betroffenen Straßenabschnitt der Walter-Rathenau Straße (Bundesstraße B1) zu erstellen. Die Ausführung dieser Leistung durch einen dritten AN ist unwirtschaftlich und durch den Hauptauftragnehmer kostengünstiger zu erbringen, da dieser ohnehin die Planung der zugehörigen bautechnischen Anlagen ausführt. Die Ausführung dieser Leistung durch einen dritten AN ist planerisch nur mit hohem Aufwand in die Abläufe des Hauptauftragnehmers zu integrieren.