Beschreibung der Beschaffung
Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin im Rahmen einer Phase 0 erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 13.989 qm Mietfläche für Unterrichts- & Gemeinschaftsflächen sowie 2.738 qm für Sportflächen bzw. insgesamt ca. 19.200 qm BGF vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z.B. der bindenden Flächenvorgabe, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten & baulich abzubilden.
Die ermittelten Baukosten für die Kostengruppe 300 & 400 gem. DIN276 betragen ca. 29,53 Mio. Euro netto. Eine Über- bzw. Unterschreitung der vorgegeben Mietfläche (unter Berücksichtigung eines Toleranzbereichs i.H.v. 10%) führt zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren. Der Baubeginn der Schulneubauten ist für 2025 vorgesehen.
Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten.
Die Phase Null zur Bedarfsermittlung wurde durch büro luchterhandt, Hamburg erarbeitet. Das Ergebnis der Phase Null wird den Bietern (mind. teilweise) mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase (LPH) 2-4 sowie Teile der LPH 5 (mind. 15 Teilleistungspunkte für qualitätssichernde Leistungsbestandteile) Objektplanung gem. § 34 HOAI
- besondere Leistungen im Zusammenhang mit einer GU-Vergabe (z. B. Aufstellen von Leitdetails, Aufstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Prüfen und Werten der eingegangenen GU-Angebote, Prüfen der Ausführungsplanung, Ausführungscontrolling)
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin (vgl. §17 (11) VgV) oder digital (vor. Skype) durchzuführen. Die Bereitschaft zur digitalen Teilnahme ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags zu erklären und bindend.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, das Rückfragenkolloqium digital (vor. via Skype) durchzuführen. Die Bereitschaft zur digitalen Teilnahme ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags zu erklären und bindend.
Die Preisgerichtssitzung(en) werden nach aktueller Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) nach Maßgabe des 3G-Zugangsmodells durchgeführt. Der Zugang wird nach Vorlage eines Coronavirus-Impfnachweises in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis, eines Genesenennachweises oder durch negativen Testnachweis gewährt. Die digitale Teilnahme wird ausgeschlossen. Der AG behält sich vor, die Regularien bei Änderung der rechtlichen Auflagen anzupassen (z.B. bei Engführung auf 2G).
Eine Vertretung der Schulleitung und ggf. weitere Vertreter aus behördlichem Kontext sowie die externe Projektsteuerung werden ggf. in beratender Funktion in die Angebotsbewertung einbezogen.