709120-2025 - Ergebnis
Deutschland – Rechtsberatung – Rechtsdienstleistung für Compliance und Informationssicherheit
OJ S 206/2025 27/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVerwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
E-Mailvergabestelle@vbg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersSozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRechtsdienstleistung für Compliance und Informationssicherheit
BeschreibungRahmenvereinbarung mit einer Rechtsanwaltskanzlei, welche die AG zu Themen aus Compliance und Informationssicherheit berät, außergerichtlich und gerichtlich vertritt, Stellungnahmen und Gutachten verfasst sowie im Falle eines konkreten Fortbildungsbedarfs Schulungen und Workshops anbietet.
Kennung des Verfahrensa5b271b6-c28a-43ee-9727-7898ec660901
Interne KennungVBG/2025/01/6363
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85312320 Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMassaquoipassage 1  
StadtHamburg
Postleitzahl22305
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.492 800,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung492 800,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYTSH1E02H# Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: · Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version · Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version · Google Chrome in der jeweils aktuellen Version · Apple Safari ab Version 5 Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie das Angebot abgeben. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRechtsdienstleistung für Compliance und Informationssicherheit
BeschreibungRahmenvereinbarung mit einer Rechtsanwaltskanzlei, welche die AG zu Themen aus Compliance und Informationssicherheit berät, außergerichtlich und gerichtlich vertritt, Stellungnahmen und Gutachten verfasst sowie im Falle eines konkreten Fortbildungsbedarfs Schulungen und Workshops anbietet. Die VBG verarbeitet als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts hochsensible Daten ihrer Versicherten und Mitgliedsunternehmen und ist in besonderem Maße verpflichtet, rechtskonform zu arbeiten. Dadurch spielt Compliance und Informationssicherheit für die VBG eine zentrale und wesentliche Rolle. Die VBG beschäftigt Personen, die auf Compliance und Informationssicherheit spezialisiert sind und die sich mit übergeordneten Rechtsfragen und Sachverhalten in diesen Bereichen befassen. Rahmenvereinbarung mit einem erfahrenen Spezialisten für die Rechts- und Fachberatung zu Informationssicherheits- und Compliancefragen. Dieser soll für die Auftraggeberin bei besonders komplexen Fragestellungen im Bereich der Informationssicherheit und der Compliance beraten und unterstützen sowie Fachworkshops vorbereiten und moderieren. Darüber hinaus verfügen Rechtsanwälte über einen breiten Erfahrungsschatz, insbesondere in Nischenthemen, sodass die Dienstleister durch ihre vielfältige Expertise in unterschiedlichen Sachverhalten einen erheblichen Mehrwert bieten, Ferner ist nicht auszuschließen, dass in unvorhergesehen Risiken (z. B. Fraud-Fälle) die Notwendigkeit einer schnellen kompetenten rechtlichen Vertretung sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch in etwaigen gerichtlichen Verfahren besteht, um die Interessen der VBG umfassend zu wahren und zu vertreten.
Interne KennungVBG/2025/01/6363
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85312320 Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMassaquoipassage 1  
StadtHamburg
Postleitzahl22305
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/11/2025
Enddatum der Laufzeit30/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungEs besteht die Möglichkeit, den Vertrag dreimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungBerücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlle betrauten Personen beherrschen fließend (C2-Niveau) die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
BeschreibungAlle mit der Leistungserbringung betrauten Personen beherrschen fließend (C2-Niveau) die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbeschreibung sowie Rahmenvereinbarung akzeptiert und die geforderten Anforderungen erfüllt
BeschreibungBestätigen Sie bitte, dass Sie die Leistungsbeschreibung sowie die Rahmenvereinbarung inkl. aller Anlagen akzeptieren und die geforderten Anforderungen erfüllen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept Rechtsdienstleistung
BeschreibungSchildern Sie in einem Konzeptpapier, wie Sie die VBG optimal entsprechend der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung im Bereich der Rechtsdienstleistungen unterstützen können. Weitere Informationen zum einzureichenden Konzept entnehmen Sie insbesondere den Abschnitten 7 ff. der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept zur Durchführung von Fortbildungen
BeschreibungSchildern Sie in einem Konzeptpapier, wie Sie die VBG optimal entsprechend der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung bei der Durchführung von Fachworkshops unterstützen können. Weitere Informationen zum einzureichenden Konzept entnehmen Sie insbesondere den Abschnitten 7 ff. der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammern des Bundes
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVerwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Bundes
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung492 800,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung492 800,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPricewaterhouseCoopers Legal AG
Angebot
Kennung des Angebots5 - 10876
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelPricewaterhouseCoopers Legal AG, 40227 Düsseldorf
Datum des Vertragsabschlusses24/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots328 000,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots573 200,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVerwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Registrierungsnummer993-8002610800-34
PostanschriftMassaquoipassage 1
StadtHamburg
Postleitzahl22305
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
KontaktpersonBeschaffung
E-Mailvergabestelle@vbg.de
Telefon+49 405146-1585
Fax+49 405146-2395
Internetadressehttp://www.vbg.de
Profil des Erwerbershttp://www.dtvp.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer0049 228-9499-0
PostanschriftKaiser-Friedrich-Str. 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammern des Bundes
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228-9499-0
Fax+49 228-9499-163
Internetadressehttp://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungPricewaterhouseCoopers Legal AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE194821795
PostanschriftMoskauer Str. 19
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40227
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-Mailjan-peter.ohrtmann@pwc.com
Telefon+49 2119812572
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungff8fca54-2d9e-4a39-b7ee-6e3634894138  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/10/2025 13:11:35 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung709120-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe206/2025
Datum der Veröffentlichung27/10/2025