709160-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Elektrizität – Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen des Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Di
OJ S 206/2025 27/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Dillingen a.d.Donau
E-MailLudwig.Biller@landratsamt.dillingen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen des Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Di
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Dillingen, der Kreisklinken Dillingen und der KDL Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 44 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 5.269.243 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 5.500.243 kWh/a. Im Rahmen der Angebotsabgabe für Los 1 fordert die ausschreibende Stelle zusätzlich zum Hauptangebot ein Nebenangebot „Ökostrom“ an. Das Hauptangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Strom ohne Gestehungsvorgaben. Das Nebenangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Ökostrom. Als Zulassungsvoraussetzung für das Nebenangebot wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Bei der Angebotswertung wird der Zuschlag auf das Nebenangebot erteilt, sofern der Angebotspreis des Nebenangebots den Preis des Hauptangebots um maximal 3 % übersteigt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d459590050
Interne KennungLK Dillingen S/08-2
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dillingen a.d. Donau (DE277)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterUnternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenUnternehmen, bei denen ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren eingeleitet wurde, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
ZahlungsunfähigkeitUnternehmen, bei denen Zahlungsunfähigkeit vorliegt, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenUnternehmen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsUnternehmen, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensUnternehmen, deren Vorbefassung zu Wettbewerbsverzerrungen führt, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenUnternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkommen, werden ausgeschlossen (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 Landkreis Dillingen & KDL Dillingen
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für den Landkreis Dillingen und der KDL Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 42 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 2.655.595 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.886.595 kWh/a. Im Rahmen der Angebotsabgabe für Los 1 fordert die ausschreibende Stelle zusätzlich zum Hauptangebot ein Nebenangebot „Ökostrom“ an. Das Hauptangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Strom ohne Gestehungsvorgaben. Das Nebenangebot bezieht sich auf die Dienstleistung zur Lieferung von Ökostrom. Als Zulassungsvoraussetzung für das Nebenangebot wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Bei der Angebotswertung wird der Zuschlag auf das Nebenangebot erteilt, sofern der Angebotspreis des Nebenangebots den Preis des Hauptangebots um maximal 3 % übersteigt. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDillingen
Postleitzahl89407
Land, Gliederung (NUTS)Dillingen a.d. Donau (DE277)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationen8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 20.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden. - Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden drei Preisgruppen gebildet: o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird. o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird. o Preisgruppe 3: SBL-Abnahmestellen (Straßenbeleuchtung): Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung sowie Ampelanlagen und Verkehrszeichenanlagen. - Abgabe von Dienstleistungspreisen: Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und SBL getrennt für die Lieferjahre 2026 und 2027 ab. Diese Preise werden im Rahmen der Ausschreibung bewertet. - Energiebespreisung und Tranchenaufteilung: Die Energiebespreisung erfolgt durch die Energie-Beschaffung (Einkauf) und wird für die Lieferjahre 2026 und 2027 in einer Tranche durchgeführt: o 1. Tranche: Beschaffung von 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2026 sowie 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2027. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß dem Settlementpreis der EEX Phelix-DE Futures am letzten Tag der Bindefrist, den 09. Dezember 2025 - Referenzpreise für das Lieferjahr 2026: Grundlage der Energiebespreisung für 2026 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2026. Die Anteile von Base und Peak werden von der ausschreibenden Stelle vorgegeben und betragen 70 % Base und 30 % Peak. - Referenzpreise für das Lieferjahr 2027: Grundlage der Energiebespreisung für 2027 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2027. Auch hier werden die Anteile von Base und Peak mit 70 % Base und 30 % Peak festgelegt. - Toleranzband: Im Rahmen des Los 1 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±10 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. Im Rahmen des Los 2 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±20 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. - Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen. - Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 90 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Mindestabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 80 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 110 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Maximalabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 120 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben. - Absicherung durch Lieferkontrakte: Der Bieter verpflichtet sich, mindestens 75 % der Referenzmenge vor Beginn des Lieferjahres durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt. Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDer Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459590050
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogZulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss14 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: Kreisklinken Dillingen
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für die Kreisklinken Dillingen in Bayern. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2027, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahre). Insgesamt 2Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 2.613.648 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 2.613.648 kWh/a.
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDillingen
Postleitzahl89407
Land, Gliederung (NUTS)Dillingen a.d. Donau (DE277)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationen8. Bieterfragen: Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 20.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden. 9. Maximalmenge der Beziehenden Energie Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung: Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet. 10. Wichtige Eckpunkte der Ausschreibung: - Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden drei Preisgruppen gebildet: o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird. o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird. o Preisgruppe 3: SBL-Abnahmestellen (Straßenbeleuchtung): Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung sowie Ampelanlagen und Verkehrszeichenanlagen. - Abgabe von Dienstleistungspreisen: Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM und SBL getrennt für die Lieferjahre 2026 und 2027 ab. Diese Preise werden im Rahmen der Ausschreibung bewertet. - Energiebespreisung und Tranchenaufteilung: Die Energiebespreisung erfolgt durch die Energie-Beschaffung (Einkauf) und wird für die Lieferjahre 2026 und 2027 in einer Tranche durchgeführt: o 1. Tranche: Beschaffung von 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2026 sowie 100 % der Energiemenge für das Lieferjahr 2027. Die Preisfestlegung erfolgt gemäß dem Settlementpreis der EEX Phelix-DE Futures am letzten Tag der Bindefrist, den 09. Dezember 2025 - Referenzpreise für das Lieferjahr 2026: Grundlage der Energiebespreisung für 2026 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2026. Die Anteile von Base und Peak werden von der ausschreibenden Stelle vorgegeben und betragen 70 % Base und 30 % Peak. - Referenzpreise für das Lieferjahr 2027: Grundlage der Energiebespreisung für 2027 sind die EEX Phelix-DE Futures Settlementpreise des Lieferjahres 2027. Auch hier werden die Anteile von Base und Peak mit 70 % Base und 30 % Peak festgelegt. - Toleranzband: Im Rahmen des Los 1 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±10 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. Im Rahmen des Los 2 wird für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±20 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart. - Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen. - Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 90 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Mindestabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 80 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge für Los 1 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 110 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. Die Maximalabnahmemenge für Los 2 zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 120 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr. - Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben. - Absicherung durch Lieferkontrakte: Der Bieter verpflichtet sich, mindestens 75 % der Referenzmenge vor Beginn des Lieferjahres durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, sowie auf das Angebot nebst Erklärungen, verwiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert. Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen. Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt. Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDer Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459590050
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogZulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss14 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandratsamt Dillingen a.d.Donau
Registrierungsnummer04163 818 100
AbteilungFB Z02: Kommunaler Hochbau mit Gebäudemanagement
PostanschriftGroße Allee 24
StadtDillingen an der Donau
Postleitzahl89407
Land, Gliederung (NUTS)Dillingen a.d. Donau (DE277)
LandDeutschland
E-MailLudwig.Biller@landratsamt.dillingen.de
Telefon+49907151162
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer+49 89 2176-2411
AbteilungVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung10d38501-f1b7-4bf1-b999-43ba0c7cbe26  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/10/2025 22:06:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung709160-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe206/2025
Datum der Veröffentlichung27/10/2025