Vorliegend handelt es sich um die Fachsoftware Hydras, durch welche eine einheitliche gebündelte Fernadministration ermöglicht wird.
Darüber hinaus handelt es sich um eine Leistung welche an die Verfahren VB-19-775 sowie VB-19-786 anknüpft. Hierbei handelt es sich um nationale Verfahren, welche ebenfalls im Rahmen von Verhandlungsvergaben an die Firma Ott Hydromet GmbH vergeben wurden. Die Wahl einer anderen Firma würde nun zu weitreichenden Mehrkosten und Aufwand führen, welcher (wie in der Nutzwertanalyse festgehalten wurde) in keinem Verhältnis steht. Es müsste u.a. ein neues IT-Fachverfahren eingeführt und parallel gepflegt werden, was einer einheitlichen IT-Verfahrensweise widerspricht, immense zusätzliche Personal-kapazitäten erfordern sowie die Systemanfälligkeit und Fehlerhäufigkeit erhöhen würde. Im Sinne der Kompatibilität bleibt damit nur die Wahl auf die Firma Ott Hydromet GmbH, weil nur so die Funktionalität des Messnetzes sichergestellt werden und ein erhöhtes Risiko für die Datenintegrität, -verfügbarkeit und -vertraulichkeit vermieden werden kann.
Folgende Risiken tragen zu unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei:
- Höheres Ausfallrisiko durch komplexere IT-Struktur
- Höhere Fehleranfälligkeit wegen der zusätzlichen Konfigurations- und Kommunikationsanforderungen
- Fachliche Interpretations- und Bewertungsmängel, da die Daten aus unterschiedlichen Systemen zusammengeführt werden müssen und nicht gesichert werden kann, dass deren fachlichen Aussagen tatsächlich vollständig vergleichbar sind (z. B. bei unterschiedlichen Grundeinstellungen oder Zuordnungsfehlern)
- Gefahren für die Vertraulichkeit und des Schutzes vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Manipulierungen von Daten, da eine einzelfallbezogene Datenkommunikationslösung bereitgestellt werden müsste.
Um den Einfluss eines Unternehmenswechsels i. V. m. mit den vorgenannten technischen Schwierigkeiten auf die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung beurteilen zu können, wurden die drei folgenden Lösungsansätze berücksichtigt:
1. Komplettierung/Modernisierung und Erweiterung mit Fa. OTT
2. Anderer Hersteller, mit Integration
3. Anderer Hersteller, keine Integration
Die Auswertung der Nutzenanalyse zeigte, dass die Beauftragung der Firma Ott Hydromet GmbH den höchsten Nutzen verspricht und dabei mögliche Risiken minimiert. Hinzukommt, dass die Variante zwei und drei um 50% beziehungsweise 80% teurer als die Variante 1 wären. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird dies ebenfalls nochmal deutlich, weil die Mehrkosten bei Einführung einer neuen Software wegen dem Kauf von Technik anderer Anbieter sich auf 114.881,82 EUR belaufen würden. Mithin würde ein Unternehmenswechsel also zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten führen, die wiederum nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu überwinden wären.
§ 14 Abs.4 Nr.5 VgV ist hier ebenfalls zutreffend, weil es sich, wie oben aufgeführt, um eine Leistung handelt, welche an VB-19-775 sowie VB-19-786 anknüpft. Hier wurden Kompaktstationen und Redundanz-Datensammler für die Messung, Speicherung und Datenübertragung von Wasserständen und Wassertemperaturen beschafft. Die hiesige Beschaffung knüpft daran an, weil es sich um die Erweiterung der zeitlich hochaufgelösten Messung, Speicherung und die IP-basierte Datenfernübertragung von Wasserständen und Wassertemperaturen sowie die gebündelte Fernwartung der Datensammler entsprechend dem Stand der Technik handelt. Damit trägt die Leistung zur Erneuerung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bei. Darüber hinaus würde die Vergabe an ein anderes Unternehmen zur technischen Schwierigkeiten führen, die oben bereits aufgeführt wurden. Wie vom Fachbereich dargestellt, würde dies zu technischen Schwierigkeiten führen, welche in keinem Verhältnis mit der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit stehen. Damit könnte § 97 Abs. 1 nicht gewahrt werden.