709466-2023 - ErgebnisDeutschland-Papenburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
OJ S 225/2023 22/11/2023
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Papenburg
Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christina Engbers
E-Mail: christina.engbers@papenburg.de
Telefon: +49 496182293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.papenburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Stadteingang Süd", Stadt Papenburg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.
Beschreibung
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens war die Neugestaltung und Profilierung des südlichen Stadteingangs im Umfeld des historischen Rathauses. Mit dem Verfahren eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes sollte auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.2.
Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9.
Kriterien für die Bewertung der Projekte
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee
- Freiraumplanerisches Gestaltungskonzept
- Freiraumqualität / öffentlicher Raum
- Funktionalität, Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen und ihrer Anforderungen
- Verkehrskonzept mit schlüssiger Abwicklung und konfliktfreier Führung der Verkehrsarten
- Materialität und Nutzbarkeit, Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit, Klimaresilienz
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 061-181705

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3.
Zuschlag und Preise
V.3.1.
Datum der Entscheidung des Preisgerichts
08/11/2023
V.3.2.
Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 5
V.3.3.
Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: GRIEGER HARZER DVORAK Landschaftsarchitekten
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3.
Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB schonhoff schadzek depenbrock
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4.
Höhe der Preise

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/11/2023