Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gemäß der Einzelbeauftragung -hier Erläuterungsbericht- stehen u.a. unter dem Abschnitt 3.3.1 Kabeltiefbau (im Abschnitt wird Neubau Kabelkanal beschrieben) keine Maßnahmen zur Lagesicherung des Kabelkanals. Somit sind die im Nachtragsangebot beschriebenen Leistungen nicht Bestandteil des Vertrages.
Zur Herstellung der Lagesicherung des Kabelkanals im Abschnitt Gotteszell (NGZ) im Bereich km 96,313 bis km 96,368 sowie km 96,458 bis km 96,595 werden folgende Leistungen
- Schotterhalteplatten aus Stahlbetonfertigteilen,
- Erdarbeiten u.a. Hinterfüllmaterial und Transport zur Beprobung,
- Alt-Schienen
benötigt.
(Leistungen verstehen sich als Komplettleistung z.B.Lieferung, Transport, Einbau etc. inklusive)
Aufgrund von Böschungen und Steilwänden neben der Bahnstrecke sind die Möglichkeiten der Lage des neuen Kabelgefäß- systems sehr eingeschränkt und machen daher diese kostenreduzierte Ausführung erforderlich.