Zusätzliche Angaben
Die folgenden Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden bzw. es darf nur im Einzelfall und nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden:
- Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehr
- Alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik
Es gilt - sofern mit der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Forderungen erhoben werden - der jeweilige aktuelle Stand von DIN/ EN-Normen (oder gleichwertig), Regelwerken der Technik, gültigen Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Gewährleistung
Es gilt eine Gewährleistung von mind. 24 Monaten ab Auslieferungsdatum und erfolgter Endabnahme durch die Feuerwehr Viersen. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich entsprechend um die Zeit, in der das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß eingesetzt werden kann.
Liefertermin
Spätester Liefertermin sind 22 Monate nach Ausstellung des Auftrags (Auftragsdatum) der Stadt Viersen. Angebote mit einer Lieferfrist von mehr als 22 Monaten werden von der Wertung ausgeschlossen!
Abstand zur Wartungs- und Serviceniederlassung
Für den Aufbau sind bereits bei Abgabe des Angebotes geeignete und von den Aufbauherstellern anerkannte Vertragswerkstätten zu benennen; diese sollten im Umkreis von 250 km zur Hauptfeuerwache Viersen, Gerberstraße 3, 41748 Viersen, liegen. Angebote, welche Entfernungen zur nächstgelegenen Vertragswerkstätten in einem Umkreis von mehr als 500 km zur Hauptfeuerwache Viersen zum Inhalt haben, kommen nicht in die Wertung.
TK-Abnahme
Vor der Endabnahme ist eine TK-Abnahme durch das IdF NRW durchzuführen. Hierzu ist rechtzeitig mit dem IdF NRW ein Termin abzustimmen. Das Ergebnis der TK Abnahme ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mitzuteilen. Die Kosten der TK Abnahme werden vom Auftraggeber getragen.
-> s. Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen