7101-2026 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – 2. Stufe (Angebotsphase): Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
OJ S 4/2026 07/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
E-Mailvergabestelle@plus.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2. Stufe (Angebotsphase): Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
BeschreibungGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 20,7 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Rahmenvertrag wird mit 5 Firmen geschlossen.
Kennung des Verfahrens32f9ac5b-493d-42d3-8efc-648aff1321c3
Interne Kennung14/2025-IT
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensIm Rahmen der Angebotsphase werden 3 simulierte Einzelabrufe durchgeführt. Nach Angebotsöffnung erfolgt eine Teststellung, bei der die Bieter innerhalb von 5 Arbeitstagen Skillprofile für 2 Beratertypen einreichen müssen. Es ist zunächst nur eine Verhandlungsrunde vorgesehen. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Auftraggeber hat das Recht, die Verhandlungen nach freiem Ermessen abzubrechen, sollte sich abzeichnen, dass das Ziel einer Einigung nicht erreicht wird. Der Zuschlag wird auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung setzt sich aus 3 Teilbereichen zusammen. Zunächst werden die Angaben im Kriterienkatalog für die Qualitätskriterien des Rahmenvertrages ausgewertet und ins Verhältnis zu den erreichten Punkten des Bestangebotes dieses Bereiches gesetzt. Im 2. Schritt werden die im Rahmen der Angebotserstellung eingereichten Unterlagen zu den simulierten Einzelabrufen ausgewertet. Je Simulation erfolgt die Auswertung nach der Bestpreis-Quotienten-Methode. Die Ergebnisse der 3 Simulationen werden pro Bieter zusammenaddiert. Im 3. Schritt erfolgt die Auswertung der im Rahmen der Teststellung eingereichten Unterlagen zum simulierten Einzelabruf unter Anwendung der Bestpreis-Quotienten-Methode. Die sich so ergebenen 3 Teilergebnisse werden pro Bieter zusammengerechnet. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab "0,005", darunter wird abgerundet. Das genaue Prozedere der Berechnungen ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Rahmenvertragspartner können im Rahmen von Miniwettbewerben auf die Bedarfe des Auftragsgebers gleichberechtigt nebeneinander Angebote abgeben. Eine diesbezügliche Pflicht besteht jedoch nicht. Eine Aufwandsentschädigung wird im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht gezahlt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschriftkubus IT eGbR c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27  
StadtBayreuth
Postleitzahl95444
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, Geschäftsstellen der AOK PLUS und AOK Bayern.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.20 700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung20 700 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYM5S8#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel2. Stufe (Angebotsphase): Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
BeschreibungGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 20,7 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden können. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Höhe der Beauftragung bestimmt sich durch die Einzelabrufe aus diesem Rahmenvertrag (tatsächliche Höhe der benötigten Beratertage pro Einzelaufruf). Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftraggeberin stellt als IT-Dienstleister der AOK-Bayern - Die Gesundheitskasse und der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Rahmen des Gesellschaftervertrages den Rechenzentrumsbetrieb für beide Gesellschafter sicher. Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen sind externe Beratungs- und Entwicklungsleistungen erforderlich. Zu dem benötigten Bedarf werden alle Dienstleistungstätigkeiten gezählt, die bereits auf einem Unternehmensziel bzw. einer bereits entsprechend getroffenen Unternehmensstrategie basieren und den bestehenden IT-Betrieb fortentwickeln bzw. diesen optimieren. Die Auftraggeberin hat insbesondere folgende, nicht abschließend aufgezählte Themenfelder zu bearbeiten, die ineinandergreifen können: - Software-Entwicklung - Business Intelligence - Automatisierung/KI Da diese Themen ineinandergreifen können, wird auf eine Aufteilung der Themenfelder in Form einer Losbildung des Rahmenvertrages abgesehen. Die Projektleitung/Projektunterstützung bleibt als ein Aufgabenfeld erhalten. Des Weiteren müssen alle zu bearbeitenden Fachthemen der Optimierung des IT-Betriebes dienen. Diese Dienstleistungen können dabei für Software oder IT-Systeme benötigt werden, unabhängig davon, wo die Software oder die IT-Systeme gehostet werden. Die Beachtung des Datenschutzes und der Informationssicherheit gehört bei der Leistungserbringung lediglich als integrativer Bestandteil im Rahmen von operativen Tätigkeiten zu einem IT-Betrieb dazu, d.h. sofern es sich um eigenständige Fragestellungen des Datenschutzes oder der Informationssicherheit handelt, welche unternehmensweite Bedeutung haben bzw. die strategische Ausrichtung des Unternehmens betreffen, unterfallen diese Aufgaben nicht dem hier beschriebenen Leistungsumfang. Alle Tätigkeiten, die dem Ziel der Optimierung des IT-Betriebes dienen, können aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden. Dies können Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung von Software oder IT-Systeme sein, wie beispielsweise die Durchführung einer Markterkundung, die Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Unterstützung im Rahmen einer Ausschreibung sowie die anschließende Umsetzung und Einführung. Im Rahmen von Neu- und Weiterentwicklungen sind Beratungs- und Entwicklungsleistungen denkbar. Dies kann in der vorbereitenden Planungsphase beginnen, z.B. Aufnahme von Anforderungen bis zur Erstellung der IT-Architektur, und in der tatsächlichen Programmierung enden. Insbesondere können Einsatzszenarien von Künstlicher Intelligenz geprüft und für praktische Anwendungsfälle vorbereitet werden, um verschiedene Arten von Software/IT-Systeme, z.B. Business Intelligence, leistungsfähiger auszugestalten und damit den IT-Betrieb noch effizienter auszubauen. Innerhalb der vorbezeichneten Themenfelder lassen sich die anstehenden Aufgaben nicht abschließend beschreiben und voneinander abgrenzen. Es müssen Anforderungen umgesetzt werden, die bei der Idee beginnen und z.B. bis zur qualitätsgeprüften Softwareentwicklung und Implementierung sowie einer Dokumentation/Präsentation reichen können. Darüber hinaus ist eine Pflege von eigenerstellter Individualsoftware möglich. Darüber hinaus können (komplexe) Beratungsleistungen gefordert werden, bei denen unter Mitarbeit des Auftraggebers die Erarbeitung von Strategien zur Optimierung des IT-Betriebes, die Erstellung von Konzepten oder Designvorschläge oder die Erarbeitung von Richtlinien und Dokumentationen abgefordert werden können, sofern sie auf einer bereits getroffenen Unternehmensstrategie bzw. einem Unternehmensziel basieren. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Und schließlich sind Tätigkeiten im Rahmen von Projektleitung/-Unterstützungsleistungen, Monitoring- und Administrationsleistungen erforderlich, um den IT-Betrieb weiter zu verbessern. Beratungsleistungen für das Topmanagement des Auftraggebers zur Entwicklung einer Strategie mit dem Ziel der anschließenden Umsetzung aus einer Hand werden nunmehr nicht als Dienstleistung dieses Vertrages verstanden. Vielmehr werden diese Tätigkeiten im Bedarfsfall in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die Leistungen sollen überwiegend remote erbracht werden.
Interne Kennung14/2025-IT
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen
Beschreibung der Optionen1) Sofern für die Leistungserbringung besondere Tools/Software/etc. erforderlich sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Rahmen der Einzelabrufe die dafür ggf. benötigten Lizenzen (z.B. ggf. notwendige Lizenzen für im Zusammenhang mit verwendeter KI benötigte Managementsysteme) während der Vertragslaufzeit des Einzelabrufs - sofern möglich - beim Auftragnehmer zu beziehen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird der Auftraggeber nach Vorlage eines Angebotes entscheiden, ob er von dieser Option Gebrauch machen wird oder separat anderweitige Beschaffungswege nutzt. Den Auftragnehmer trifft keine Leistungspflicht. Das einschlägige EVB-IT-Vertragsmuster käme in diesem Fall zur Anwendung. 2) Der Umfang der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Sollte der Umfang der benötigten Personentage nicht klar definiert werden können, gilt der Umfang als vereinbart, der für die Realisierung erforderlich ist. Daher behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Beauftragung bis zur Fertigstellung bzw. bis zum Abschluss der Arbeiten anzupassen. 3) Es besteht die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschriftkubus IT eGbR c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27  
StadtBayreuth
Postleitzahl95444
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, Geschäftsstellen der AOK PLUS und AOK Bayern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungEs besteht die Option der dreimaligen Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen(1) Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen des Gesellschaftervertrags. Sie betreibt die IT-Infrastruktur für die genannten AOKen und schließt IT-bezogenen Verträge. (2) Die Wirtschaftlichkeitsbewertung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Als Zuschlagskriterien werden die Qualität und der Preis angesetzt. Die Qualitätsbewertung erfolgt anhand der in dem Kriterienkatalog zum Rahmenvertrag sowie in den Kriterienkatalogen zu den 3 simulierten Einzelabrufen während der Angebotsphase sowie zu den simulierten Einzelabrufen während der Teststellung enthaltenen Bewertungskriterien. Die Preisbewertung basiert auf den Preisangaben zu den 3 simulierten Einzelabrufen während der Angebotsphase sowie zu den simulierten Einzelabrufen während der Teststellung. Die Wertungskennzahlen werden auf Basis der Bestpreis-Quotienten-Methode ermittelt. Im Einzelnen: Die erreichten Leistungspunkte innerhalb des Kriterienkataloges zum Rahmenvertrag fließen zu 100 % als Wertungskennzahl ein. Bei den Simulationen bilden sich die Wertungskennzahlen auf Basis der Bestpreis-Quotienten-Methode jeweils aus dem Verhältnis der erreichten Leistungspunkte zum Preis im Verhältnis 80 zu 20 bei den Simulationen 1, 2 während der Angebotsphase und während der Teststellung. Bei der Simulation 3 während der Angebotsphase beträgt das Verhältnis 70 zu 30. Die so jeweils ermittelten Wertungskennzahlen werden je Bieter zur Gesamtwertungskennzahl mit der gleichen Wertigkeit aufsummiert. (3) Der Zuschlag für den Rahmenvertrag bedeutet nicht, dass damit automatisch eine Beauftragung für Einzelabrufe erfolgt. Die Beauftragung bei den Einzelabrufen bestimmt sich nach den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeit der Angebote im Rahmen der Miniwettbewerbe. (4) Aufgrund dessen, dass die am 18.11.2024 veröffentlichte EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 noch nicht in deutsches Recht umgewandelt worden ist und die Regelungen betreffend KI z.B. im Zusammenhang mit der KI-Verordnung in Art und Umfang weiter fortgeschrieben werden, ist es nicht auszuschließen, dass eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit erforderlich werden kann. Sollten weitere Regelungen erforderlich oder bestehende Regelungen geändert werden müssen, die insbesondere im Zusammenhang mit dem zu verabschiedenden Produkthaftungsgesetz oder mit der KI-Verordnung stehen oder aufgrund entsprechender aufsichtsrechtlichen Weisungen/Hinweisen erforderlich werden, ist die Auftraggeberin berechtigt, die bisherigen Regelungen zu überprüfen und unter Wahrung des Dienstleistungscharakters dieses Vertrages entsprechend anzupassen bzw. Regelungen neu aufzunehmen. Dabei darf sich der Gesamtcharakter dieser Rahmenvereinbarung nicht ändern. Eine Änderung der vertraglichen Höchstmenge ist nicht vorgesehen. (5) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. Beratungsleistungen über die angegebene Höchstmenge hinaus oder Beratungsleistungen zu anderen Themenfeldern) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 21 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag grundsätzlich zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, vergeben werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterien zum Rahmenvertrag
BeschreibungEs wird das Angebot bzgl. der Erfüllung der Anforderungen des Datenschutzes und der Qualität der Leistungserbringung mit Blick auf die Geschwindigkeit und Sicherstellung der Zurverfügungstellung von Beratern überprüft.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterien zur Simulation 1 (Software-Beratung für BW/BI)
BeschreibungEs wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Software-Beratung für BW/BI anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 170 Punkten erreicht werden.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterien zur Simulation 2 (Beratungs- und Unterstützungsleistung für OpenShift Containerplattform)
BeschreibungEs wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Beratungs- und Unterstützungsleistung für OpenShift Containerplattform anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 140 Punkten erreicht werden.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterien zur Simulation 3 (Projektleiter zur Einführung einer Ressourcenmanagementlösung)
BeschreibungEs wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Es wird die Qualifikation des angebotenen Beraters für eine Projektleitertätigkeit zur Einführung einer Ressourcenmanagementlösung anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 85 Punkten erreicht werden.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterien zur Teststellung (Beratungs- und Entwicklungsleistungen für Web-Anwendungen)
BeschreibungEs wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Beratungs- und Entwicklungsleistung für Web-Anwendungen anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 170 Punkten erreicht werden.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterien zur Teststellung (Beratungs- und Entwicklungsleistungen im SAP-Umfeld)
BeschreibungEs wird die Qualifikation des angebotenen Beraters zu einer Beratungs- und Entwicklungsleistung im SAP-Umfeld anhand von geforderten Kenntnissen und Erfahrungen geprüft. Es muss eine Mindestpunktzahl von 185 Punkten erreicht werden.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreisangaben bei den Simulationen 1, 2 und bei der Teststellung
BeschreibungEs fließen die Preisangaben für die angebotenen Berater bei den Simulationen 1, 2 und beider Teststellung mit 20 % in die Wertung ein.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreisangaben bei der Simulation 3
BeschreibungEs fließen die Preisangaben für den angebotenen Berater bei der Simulation 3 mit 30 % in die Wertung ein.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung20 700 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen20 700 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung20 700 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung20 700 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden Parteiadesso SE
Offizielle BezeichnungHays AG
Angebot
Kennung des Angebots1,2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,01 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags14/2025-IT_EV/2024/199
TitelRahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
Datum der Auswahl des Gewinners09/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses09/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge33
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots0,01 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots0,01 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnungkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
RegistrierungsnummerDE258107915
Postanschriftc/o AOK Bayern -Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27
StadtBayreuth
Postleitzahl95444
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
LandDeutschland
KontaktpersonAOK PLUS, Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@plus.aok.de
Telefon0800 10590-80066
Internetadressehttps://www.kubus-it.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDie Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungadesso SE
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE208318527
PostanschriftAdessoplatz 1
StadtDortmund
Postleitzahl44269
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungssupport@adesso.de
Telefon+49 23170007000
Fax+49 23170001000
Internetadressehttps://www.adesso.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser LoseLOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungHays AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE812871896
PostanschriftGlücksteinallee 67
StadtMannheim
Postleitzahl68163
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungsmanagement@hays.de
Telefon0621-1788-1760
Internetadressehttp://www.hays.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4b22530b-7dd4-497d-aa2b-8d70f27ec602  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/01/2026 09:28:19 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung7101-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe4/2026
Datum der Veröffentlichung07/01/2026