Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Grundstück Brockdorffstraße 22 in 22149 Hamburg Rahlstedt (Flurstück 1700) ist ein Neubau für die Freiwilligen Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr Hamburg zu realisieren, welcher den aktuellen Sicherheits- und Ausstattungsaspekten entspricht. Das aktuell auf dem Grundstück vorhandene Bestandsgebäude soll für die Errichtung des Neubaus rückgebaut werden. Die Anforderungen an den Neubau orientieren sich an den aktuellen Bau- und Funktionsprogrammen der Freiwilligen Feuerwehr und Berufsfeuerwehr und sind im Laufe des Projektes mit den Nutzern weiter abzustimmen. Das Gebäude ist in zwei Nutzungseinheiten aufzugliedern, die baulich voneinander zu trennen sind. Für den geplanten Neubau der Freiwilligen Feuerwehr und Rettungswache sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung der Leistungsphase 1-9 in Anlehnung an die HOAI 2021 sowie gemäß dem dieser Ausschreibung beiliegenden Vertragsmuster zu erbringen. Neben der Technischen Ausrüstung innerhalb des Neubaus sind dabei auch die Technischen Anlagen in den Außenanlagen durch den Bieter zu planen. Die für den Rückbau des Bestandgebäudes
notwendige Trennung der Medien (Medienfreischaltung) ist ebenfalls im Leistungsumfang enthalten und als solches anzubieten und zu planen. Ggf. weitere zum jetzigen Zeitpunkt bekannte Besondere Leistungen sind dem dieser Ausschreibung beiliegenden Vertragsmuster zu entnehmen und entsprechend anzubieten. Bei dem Bauvorhaben soll ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit sowie die Einhaltung des Energiestandards (Effizienzhaus-40 Standard gemäß § 20 HmbKliSchG) gelegt werden. Die Planung ist daher stets auf den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu prüfen. Wo möglich, sollen umweltfreundliche und nachhaltige Baustoffe und Systeme zum Einsatz kommen.
Die Vor- und Nachteile sowie die Wirtschaftlichkeit sind dabei durch die Planer zu prüfen und gegenüber dem Arbeitgeber und dem Nutzer darzustellen.
Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie zeigt, dass das Gebäude mit seinen funktionalen und sicherheitstechnischen Anforderungen nur als kompakter Baukörper mit zwei Stockwerken auf dem Grundstück zu platzieren ist. Die Überschreitung der Baugrenze ist dabei so gering wie möglich zu halten, wird jedoch aus Gründen des Allgemeinwohls und bei guter Begründung von Seiten der genehmigenden Behörde gemäß vorangegangener Abstimmungsgespräche als möglich eingeschätzt. Aufgrund des angrenzenden Erhaltungsbereiches sowie den Vorgaben des Bebauungsplanes ist zudem ein besonderes Augenmerk auf die straßenseitige Gestaltung des Neubaus und dessen Dachform zu legen. Der vorhandene Baumbestand ist möglichst zu erhalten. Da sich das Grundstück in einem Wohngebiet befindet, sind ggf. Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der Anwohner zu prüfen. Ggf. vorhandene Einleitbeschränkungen wurden im Zuge der Machbarkeitsstudie nicht abgefragt und sind im in der Planung entsprechend mit der genehmigenden Behörde vom Planer abzustimmen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorabstimmungen mit dem Bezirksamt Wandsbek sowie notwendiger Abweichungen vom Bebauungsplan soll im Zuge der Vorentwurfsplanung eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Gem. dem Bauhandbuch (VV-Bau) der Stadt Hamburg besteht bei vorliegendem Projekt außerdem die Notwendigkeit der Prüfung von Kostenunterlagen durch eine sogenannte Technische Aufsicht. Die hierfür erforderlichen Angaben, Informationen und Unterlagen sind durch die Planer der Sprinkenhof GmbH entsprechend zuzuarbeiten. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 6 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 2
Stufe 2 Leistungsphasen 3
Stufe 3: Leistungsphasen 4
Stufe 4: Leistungsphase 5 - 7
Stufe 5: Leistungsphase 8
Stufe 6: Leistungsphase 9