1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Marktgemeinde Nötsch im Gailtal
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb von zwei im Gemeinschaftsverkehr kombiniert betriebenen Kraftfahrlinien im Planungsgebiet „Dobratsch Nord“ gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb von zwei im Gemeinschaftsverkehr kombiniert betriebenen Kraftfahrlinien im Planungsgebiet „Dobratsch Nord“ gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007
Beschreibung: Die Marktgemeinde Nötsch im Gailtal beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen bei einer aus den beiden Inhabern der derzeitigen Kraftfahrlinienkonzessionen 8570 und 8571 gebildeten Bietergemeinschaft zu bestellen. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Es ist eine besondere Genehmigung gemäß Kraftfahrliniengesetz (KflG) erforderlich. Es handelt sich gegenständlich um eine Zusatzbestellung gemäß § 23 KflG. Hauptzielgruppe: Erwerbspendler und tagespendelnde Schulkinder, welche in den Gemeindegebieten der Marktgemeinden Nötsch im Gailtal und Bad Bleiberg wohnhaft sind. Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind eine Reisemöglichkeit in Richtung der jeweiligen Schule rechtzeitig am Morgen sowie zwei bis drei Reisemöglichkeiten vom Schulstandort in Richtung der Wohnstandorte zu Mittag und/oder am Nachmittag mit bedarfsgerechten Abfahrtszeiten. Auf Basis eines langjährigen Durchschnittswertes sind pro Kalenderjahr 183 Schultage als Kalkulationsgrundlage/Jahr zu veranschlagen. Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (für die Schüler- u. Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 190.000 km unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich - unter Berücksichtigung der gegebenen Schwellenwerte - ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste (etwa Verkehr für zusätzliche Zielgruppen an schulfreien Tagen) sowie eine Förderung der Fuhrpark-Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 16/12/2024
Laufzeit: 96 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Marktgemeinde Nötsch im Gailtal
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Marktgemeinde Nötsch im Gailtal
Registrierungsnummer: ATU26012105
Postanschrift: Nötsch 222
Stadt: Nötsch im Gailtal
Postleitzahl: 9611
Land, Gliederung (NUTS): Oberkärnten (AT212)
Land: Österreich
Kontaktperson: Amtsleitung Philip Millonig
Telefon: 0043 4256 2145
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9be1613f-9d5d-4d18-80e0-b04a91ce2f35 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2023 08:25:32 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 710829-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 225/2023
Datum der Veröffentlichung: 22/11/2023