710942-2022 - ErgebnisDeutschland-Mannheim: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme
OJ S 246/2022 21/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstr.27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dominkovic, Christine
E-Mail: vergabe@rnv-online.de
Telefon: +49 621465-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: ÖPNV
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betriebsstabilisierung Strecke 9402 Abschnitt NO+SK - Leit- und Sicherungstechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: 394-21-E15
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45234000 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Anpassung, Änderung und Erweiterung der vorhandenen Stellwerksanlage
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 6 705 378,95 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234000 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Anpassung, Änderung und Erweiterung der vorhandenen Stellwerksanlage
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Gemäß § 3a Abs. 1 VOB EU stehen dem öffentlichen Auftraggeber nach seiner Wahl das offene und das nicht offene
Verfahren zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche
Bestimmungen oder nach den Absätzen 2 bis 5 gestattet ist.
§ 3a Abs. 3 lit. 3b VOB EU regelt dabei, dass das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter anderem
dann zulässig ist, wenn die Leistungen aufgrund nicht vorhandenen Wettbewerbs aus technischen Gründen nur von
einem bestimmten Unternehmen erbracht werden können.
Eine solche Situation ist in dem vorliegenden Fall gegeben.
Für die Leistungen der Signaltechnik im Projekt O202 – Betriebsstabilisierung Strecke 9402 – Abschnitt No+Sk ist
kein Wettbewerb vorhanden, da es sich um keinen Neubau, sondern um (umfangreiche) Anpassungen der
Bestandsanlagen handelt. Diese kann und darf nur der Hersteller Alstom (ehemals Bombardier Transportation)
vornehmen. Andere Hersteller müssten umfangreiche Schnittstellen zum Bestandssystem herstellen, welche eine
erneute Grundzulassung des Systems bei den Behörden notwendig machen würde, welche aus Zeitgründen nicht
darstellbar ist.
Zu den Anpassungen des Herstellers gehören unter anderem Änderungen in den sicherheitsrelevanten
Softwarekernen und der Projektierung, welche auf den proprietären Softwarecodes der Firma Alstom basieren.
Diese sind lizenzrechtlich geschützt, sodass Fremdunternehmen die Software nicht verändern dürfen. Neben der
DZR-Software sind davon auch die Schnittstellencontroller zu den Elementen der Außenanlage betroffen.
Beispielhaft sei hier die Signalansteuerung genannt.
Des Weiteren ist eine produktneutrale Ausschreibung diverser Komponenten nicht möglich, da es sich nicht um
einen Neubau eines eigenständigen Bereiches handelt, sondern um Anpassungen in der Bestandsanlage, sodass die
Komponenten verschiedener Hersteller zu denen des Bestandes passen müssen (z.B. Steckertypen,
Auswerteeinheiten etc).
Auch ein Einsatz neuer Komponenten wäre für die rnv nicht wirtschaftlich, da somit neue, nicht auf Lager liegende
Ersatzteile benötigt werden und die Mitarbeiter entsprechendes Know-How für die Produkte erwerben müssten.
(Mehraufwand in der Instandhaltung).
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die hier vorliegenden Leistungen in einem Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Betriebsstabilisierung Strecke 9402 Abschnitt NO+SK - Leit- und Sicherungstechnik
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Alstom Signal GmbH
Postanschrift: Wolfenbütteler Straße 86
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 705 378,95 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/12/2022