711178-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Forstinventur – Datenerhebung zur Waldinventur Sachsen (WISA)
OJ S 226/2023 23/11/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
E-Mailsbs.poststelle@smekul.sachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDatenerhebung zur Waldinventur Sachsen (WISA)
BeschreibungDatenerhebung zur Waldinventur Sachsen 2024 (WISA)
Kennung des Verfahrensee5d87bf-fc90-4cac-880b-948afbddb9de
Interne Kennung2024GL-21004-001
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vogtlandkreis (DED44)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründegem. §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel369 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1501 LW im FoB Taura Trupp 101 Rev. 01 Reudnitz
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0002
Titel424 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1501 LW im FoB Taura Trupp 102 Rev. 02 Falkenstruth
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
Titel393 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1501 LW im FoB Taura Trupp 103 Rev. 03 Schmannewitz
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
Titel406 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1501 LW im FoB Taura Trupp 104 Rev. 04 Gräfendorf
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0005
Titel399 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1501 LW im FoB Taura Trupp 105 Rev. 05 Roitzsch
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0006
Titel437 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1501 LW im FoB Taura Trupp 106 Rev. 06 Schöneiche
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0007
Titel532 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1501 LW im FoB Taura Trupp 107 Rev. 07 Jagdhaus
Interne KennungLOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0008
Titel386 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1501 LW im FoB Taura Trupp 108 Rev. 08 Wartha
Interne KennungLOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordsachsen (DED53)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0009
Titel317 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1512 LW im FoB Plauen Trupp 1201 Rev. 01 Eich
Interne KennungLOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vogtlandkreis (DED44)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0010
Titel366 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1512 LW im FoB Plauen Trupp 1202 Rev. 02 Leubnitz
Interne KennungLOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vogtlandkreis (DED44)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0011
Titel347 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1512 LW im FoB Plauen Trupp 1203 Rev. 03 Trünzig
Interne KennungLOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vogtlandkreis (DED44)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0012
Titel333 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1512 LW im FoB Plauen Trupp 1204 Rev. 04 Tiefenbrunn
Interne KennungLOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vogtlandkreis (DED44)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0013
Titel365 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1512 LW im FoB Plauen Trupp 1205 Rev. 05 Mittelhöhe
Interne KennungLOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vogtlandkreis (DED44)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0014
Titel299 WIP
BeschreibungWaldinventurpunkte Forstbetrieb 1512 LW im FoB Plauen Trupp 1206 Rev. Plauen
Interne KennungLOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77231400 Forstinventur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Vogtlandkreis (DED44)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges; - Messtruppführer: abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse); - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrungen in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung über eine spätestens während der Vertragslaufzeit bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (mind. Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 € und Vermögensschäden 100.000 €)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation: - Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt. Nachweis von mindestens 500 bearbeiteten Waldinventurpunkten in den letzten 3 Jahren. - Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen. Die Erfahrungswerte sind durch Angabe von Referenzen zu belegen, sofern die genannten Bearbeiter noch nicht für den Staatsbetrieb Sachsenforst im Zusammenhang mit den o.g. Inventuren und der Mindestanzahl an Inventurpunkten tätig waren. 2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps: Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen. 3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose; pro Bieter werden max. 3 Lose oder eine Gesamtpunktzahl von max. 1000 Punkte vergeben.) 4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis) 5. Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung) 6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes. 7. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe - Erklärung zu Russlandsanktionen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bf2a99c6a-5c2f7384b0cb89d
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungNicht zulässig
Adresse für die Einreichunghttps://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/01/2024 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenin Bezug auf Eignung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStaatsbetrieb Sachsenforst
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftBonnewitzer Straße 34
StadtPirna OT Graupa
Postleitzahl01796
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
E-Mailsbs.poststelle@smekul.sachsen.de
Telefon+49 35015420
Fax+49 3501542213
Internetadressehttps://www.sbs.sachsen.de/index.html
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7002
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sachsenforst
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftBonnewitzer Straße 34
StadtPirna OT Graupa
Postleitzahl01796
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
E-Mailsbs.poststelle@smekul.sachsen.de
Telefon+49 35015420
Fax+49 3501542213
Internetadressehttps://www.evergabe.sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig (DED52)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig (DED52)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc80d2868-8f57-4e2b-b2c1-e7a0bdb3ea1f  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/11/2023 17:54:55 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung711178-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe226/2023
Datum der Veröffentlichung23/11/2023