711731-2022 - ErgebnisDeutschland-Kirchheim: Technische Planungsleistungen
OJ S 246/2022 21/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kirchheim am Ries
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gabriele Hubel
E-Mail: gabriele.hubel@kirchheim-am-ries.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kirchheim-am-ries.de/startseite
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gemeinde Kirchheim am Ries - Breitband (Graue Flecken) - Planungsleistung (ex-post-Bekanntmachung)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71356400 Technische Planungsleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur in den grauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der in der Zeit vom 31.05. - 18.08.2021 vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Kirchheim am Ries durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Kirchheim am Ries
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Kirchheim am Ries hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung der passiven NGA-Netzinfrastruktur in den grauen NGA-Flecken nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen. Bei den grauen NGA-Flecken handelt es sich um diejenigen Gebiete, die nach der in der Zeit vom 31.05. - 18.08.2021 vom Ostalbkreis für komplette Ortsteile von Kirchheim am Ries durchgeführten Markterkundung auch innerhalb der nächsten 36 Monate nach Ende der Markterkundung nicht mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt werden.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Dauer für die Erstellung einer vorlagefähigen Genehmigungsplanung / Gewichtung: max. 20 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Projektumsetzungskonzept / Gewichtung: max. 20 Punkte
Kostenkriterium - Name: Höhe des Pauschalhonorars / Gewichtung: max. 60 Punkte
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 127-361935
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Gemeinde Kirchheim am Ries - Breitband (Graue Flecken) - Planungsleistung (ex-post-Bekanntmachung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GEO DATA GmbH
Ort: Westhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis:
Bei der Angabe des Wertes der Beschaffung / der Lose handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die genauen Werte werden aufgrund des Geheimwettbewerbs nicht veröffentlicht. Daher ist dort jeweils ein fiktiver Wert von 0,01 EUR angegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/12/2022