712063-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Holzwinkel" als Gesamtleistung
OJ S 207/2025 28/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Augsburg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
E-Mailcharlotte.steinbacher@avv-augsburg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Holzwinkel" als Gesamtleistung
BeschreibungPersonenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 403, 500, 502, N 592 (Linienbündel "Holzwinkel" vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036) - AVV-Regionalbuslinie 403: Wertingen- Asbach-Heretsried-Biberbach - AVV-Regionalbuslinie 500: Augsburg - Welden-Altenmünster - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 502: Augsburg - Batzenhofen-Heretsried-Emersacker-Wertingen - AVV-Regionalbuslinie N 592:Neusäß - Aystetten-Bonstetten-Welden ca. 644.441 Fahrplankilometer / Musterfahrplanjahr Das Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Betriebstagen Montag – Freitag an Werktagen, davon 187 Betriebstagen Montag – Freitag an Schultagen 63 Betriebstagen Montag – Freitag an schulfreien Tagen 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B.: 24. und 31.12.) Der Musterfahrplan stellt den Rahmen der zu erbringenden Verkehrsleistung des Bündels „Holzwinkel“ dar. Fahrtenzahl und Linienverlauf sind vom Auftraggeber innerhalb dieses Musterfahrplans vorgegeben. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Fahrzeiten aller Kurse innerhalb eines Zeitfensters von +/- zehn Minuten nach eigenem Ermessen zu verschieben. Dabei sind die u.s. Zwangspunkte innerhalb des Verkehrsgebiets zu allen relevanten Zeiten (z.B. Schulbeginn-/ Schulendezeiten, Ankunfts-/ Abfahrtszeiten SPNV) einzuhalten und zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Bieter können maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Holzwinkel": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrensce0b6e99-fbff-4320-bcb0-2a4bf802062e
Vorherige Bekanntmachung629402-2024
Interne KennungE41886514
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Augsburg, Landkreis (DE276)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Verkehrsleistung ist im Landkreis Augsburg, im Landkreis Dillingen a.d.Donau und in der Stadt Augsburg zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Zahlungsunfähigkeit1. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 2. Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 3. Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 4. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 5. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 6. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 7. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 8. Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 9. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 10. Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 11. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 12. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 13. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 14. Rein innerstattliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 15. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 16. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 17. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 18. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 19.Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 20.Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB 21. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 22. Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 23. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Holzwinkel" als Gesamtleistung
BeschreibungPersonenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 403, 500, 502, N 592 (Linienbündel "Holzwinkel" vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036) - AVV-Regionalbuslinie 403: Wertingen- Asbach-Heretsried-Biberbach - AVV-Regionalbuslinie 500: Augsburg - Welden-Altenmünster - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 502: Augsburg - Batzenhofen-Heretsried-Emersacker-Wertingen - AVV-Regionalbuslinie N 592:Neusäß - Aystetten-Bonstetten-Welden ca. 644.441 Fahrplankilometer / Musterfahrplanjahr Das Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Betriebstagen Montag – Freitag an Werktagen, davon 187 Betriebstagen Montag – Freitag an Schultagen 63 Betriebstagen Montag – Freitag an schulfreien Tagen 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B.: 24. und 31.12.) Der Musterfahrplan stellt den Rahmen der zu erbringenden Verkehrsleistung des Bündels „Holzwinkel“ dar. Fahrtenzahl und Linienverlauf sind vom Auftraggeber innerhalb dieses Musterfahrplans vorgegeben. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Fahrzeiten aller Kurse innerhalb eines Zeitfensters von +/- zehn Minuten nach eigenem Ermessen zu verschieben. Dabei sind die u.s. Zwangspunkte innerhalb des Verkehrsgebiets zu allen relevanten Zeiten (z.B. Schulbeginn-/ Schulendezeiten, Ankunfts-/ Abfahrtszeiten SPNV) einzuhalten und zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Bieter können maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Holzwinkel": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Interne KennungLOT-0001 E41886514
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenWährend der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Augsburg, Landkreis (DE276)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Verkehrsleistung ist im Landkreis Augsburg, im Landkreis Dillingen a.d.Donau und in der Stadt Augsburg zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/12/2026
Enddatum der Laufzeit13/12/2036
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung629402-2024
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsGemäß § 42 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Der Bieter gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er/es die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften (PBefG/BOKraft/PBZugV) führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinie vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten. Es ist daher eine Eigenerklärung gemäß Anlage E abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Durch den Auftraggeber erfolgt vor Erteilung des Zuschlages eine Abfrage, ob im Wettbewerbsregister Eintragung zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt. Des Weiteren hat der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer in der Anlage F Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB zu machen. Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung gemäß Anlage G abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehr gemäß § 42 PBefG keine in dem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen. Insbesondere ist zu erklären, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr.1071/2009 – dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters/des Mitglieds Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmer die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht. Zudem hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer zu erklären, dass in seinem Unternehmen auf den ausgeschriebenen Linienverkehre entsprechend dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Mindestfahrerbesatzung für Kraftomnibusse in Bayern ab dem vierten und für jedes weitere Fahrzeug jeweils ein/e festangestellte/r Fahrer/in mit Fahrerlaubnis der Klasse D eingestellt wird. Zudem ist zu erklären, dass die höchstzulässige Tageslenkzeit, die Lenkzeitunterbrechungen und die Wochenruhezeit nach der Fahrpersonalverordnung i.V.m. der Verordnung (EG) 561/2006 in dem Unternehmen eingehalten werden und die höchstzulässige Monatsarbeitszeit in dem Unternehmen nicht überschritten wird. Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen. Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen. Neben den geforderten Eignungsnachweisen können bei der Eignungsprüfung auch Erkenntnisse und Erfahrungen mit Bietern aus früheren Vertragsverhältnissen berücksichtigt werden und ggf. zum Ausschluss eines Bieters/ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer wegen fehlender Eignung führen. Im Zuge dessen können Auskünfte von Auftraggebern, die im Rahmen von Referenzabfragen zu dem betreffenden Bieter befragt wurden, berücksichtigt werden. Hierzu ist dem Angebot eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers gemäß Anlage H [Referenzen (Muster, Vordruck)] beizufügen, mit der Erklärung, dass in den letzten drei Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr erbracht wurden. Alternativ ist zu erklären, dass entsprechende Erfahrungen im Schüler – bzw. Regionalbus-/ Linienverkehr gegeben sind. Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen Anwendung. Die fehlende Eignung eines einzelnen Mitgliedes der Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen. Hinsichtlich der Ausschlussmöglichkeit von Subunternehmen wird auf § 36 Abs.5 VgV verwiesen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot die Anlage L (Eigenerklärung Bezug Russland) abzugeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungFür die Wertung wird Anlage K. I. 1.2.1 (Kalkulationsblatt) herangezogen. Das Tabellenblatt „2026-2036“ bildet einen Durchschnitt für alle Preisbestandteile sowie den Gesamtausgleich. Für die Wertung wird Ziffer VI. 6 (Gesamtausgleich inkl. weiterer antriebsumstellungsbedingter Kosten je Fahrplankilometer) herangezogen. Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot (Gesamtausgleich inkl. weiterer antriebsumstellungsbedingter Kosten je Fahrplankilometer ).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E41886514
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E41886514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss114 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf die gesetzlichen Regelungen nach der Vergabeverordnung (VgV) verwiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin07/01/2026 09:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBei Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 30.04.2026.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Zusätzliche Angaben zur GeheimhaltungsvereinbarungGemäß Anlage K. I. 1.8.1 (Anforderungen ITCS Fahrscheinverkauf BR FSD) kann vom Interessent/Bieter entschieden werden, ob er Bordrechner/Fahrausweisdrucker des AVV-Rahmenvertrags nutzen möchte. Interessiert sich ein Interessent/Bieter für diese Variante ist vor Erhalt der Unterlagen/Informationen der Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe hierzu Ziffer 3.1.1 der Anlage K. I. 1.8.1). Vor diesem Hintergrund findet sich ein Vordruck in den Vergabeunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein bei der genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Augsburg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
RegistrierungsnummerUSt-ID-Nr.: DE127472581
PostanschriftSchrannenstr.3
StadtAugsburg
Postleitzahl86150
Land, Gliederung (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
LandDeutschland
E-Mailcharlotte.steinbacher@avv-augsburg.de
Telefon0049 821 3 43 77 10-0
Internetadressehttp://www.avv-augsburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
RegistrierungsnummerDE 09031800660
AbteilungVergabekammer Südbayern
PostanschriftPostfach
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon0049 8921762411
Fax0049 8921762847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd040512b-46bf-4d4d-8307-39fa8a10f6e8  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/10/2025 15:38:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung712063-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe207/2025
Datum der Veröffentlichung28/10/2025