Zusätzliche Angaben
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der AG optional mit Vertrags-abschluss beauftragt (Grundleistungen, besondere Leistungen sowie besondere Leistungen - Sonstige der LP 8 und LP 9 sowie öBü), stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß dem Optionsrecht abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauf-tragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaß-nahme zu beschränken.
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich. Der AN hat den AG rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Für diese Leistungen werden die Termine bzw. Fristen schriftlich bei Abruf vereinbart.
Ein Rechtsanspruch auf den Abruf weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der AN ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie abruft. Aus der Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der AN ist verpflichtet seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage/die Baumaßnahme gemäß den Vorgaben der AVB-ING (Stand 03/2014) mangelfrei hergestellt werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DJBF