Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen das Erstellen bzw. Anpassen von Gestaltungsentwürfen sowie Konstruktionszeichnungen unter Berücksichtigung von Vorgaben seitens des Auftraggebers inkl. Ortsbegehungen / Planungsgesprächen / Visualisierungen für verschiedene Nebenspielstätten. Umzusetzen sind Vorbauten im Außenbereich sowie Ausstattung in Foyerbereichen. Der AN übernimmt die Ausführung der technischen Ausstattung der Red-Carpet- und Fotocall-Aufbauten und Ausstattung und der bauseits vorhandenen Berlinale-Dekoration, die mietweise Vorhaltung, Anlieferung, Aufbau, Koordination, Stand-By-Betreuung einschließlich Abbau. Für die Planung der Aufbauten steht seitens des AG ein/e Aufbaukoordinator*in der Abteilung Technische Organisation als Ansprechpartner*in zur Verfügung, mit dem die Ausführungsplanung für die Aufbauten abzustimmen ist. Der Auftrag umfasst ebenso das Einholen notwendiger Nachweise (z.B. Standsicherheitsnachweis, Abnahme Fliegender Bau) und Vorhalten erforderlicher Zertifikate (z.B. Brandschutz). Das Erstellen notwendiger Pläne oder bautechnischer Unterlagen für die Antragstellung zur Veranstaltungsgenehmigung bei Behörden obliegt ebenfalls dem AN. Bei Sonderbauten übernimmt der AN auch die Prüfpflicht, ob das Vorliegen einer Prüfstatik und bauliche Abnahmen für die Genehmigung notwendig sind. Die erforderlichen Unterlagen sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens vsl. bereits im Dezember anzufertigen und dem AG zu in digitaler und/oder physischer Form fristgerecht zu übermitteln.
Als mögliche Ausführungsorte sind abhängig von der jeweiligen Planung u.a. Friedrichstadtpalast, Zoo-Palast, Kino International, Urania, Haus der Kulturen der Welt, Akademie der Künste, Kino Cinemaxx in der Voxstraße, Filmtheater am Friedrichshain, Kino Delphi, Kino Cubix und weitere Kinos im Rahmen der Sektion Berlinale Goes Kiez vorgesehen. Auch andere bzw. weitere Ausführungsorte sind möglich. Das Material ist frei an den Ausführungsort zu liefern, betriebsfertig zu montieren, zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und zu übergeben
Dem AG werden auf Verlangen aktuelle bemaßte Pläne der Aufbauten erstellt, Änderungen sind entsprechend zu aktualisieren und dem AG zu übersenden.
Sollten die Aufbauten bzw. Teile der Aufbauten den Internationalen Filmfestspielen Berlin nicht frist- und funktionsgerecht zur Verfügung stehen, verpflichtet sich der AN, die Kosten zu übernehmen, die den Internationalen Filmfestspielen Berlin für die Realisierung entsprechender Ersatz-Aufbauten entstehen.
Es werden keine Mindestabnahmemengen bzw. kein Mindestauftragsvolumen garantiert. Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag erfolgen gemäß dem tatsächlichen Bedarf des AG.