712977-2022 - ErgebnisDeutschland-Köln: Mobile, modulare Containergebäude
OJ S 246/2022 21/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: veronika.schabl@dlr.de
Telefon: +49 7116862-8425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eingetragener Verein
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Detailed-Engineering und Aufbau sowie Lieferung einer transportable Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem 40-Fuß Container
Referenznummer der Bekanntmachung: Kennziffer 421/2022/6608128
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt den Aufbau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstellung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen. In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einem elektrischen Leistungseingang von bis zu 15 kW genutzt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Synthesegas zu erzeugen. Dieses Synthesegas besteht hauptsächlich aus H2 und CO und enthält weitere Anteile von H2O, CO2, CH4 und verschiedenen Kohlenwasserstoffen. Die notwendige elektrische Leistung für weitere Peripheriegeräte ist dabei nicht berücksichtigt. Den Anforderungen entsprechend soll die Anlage geplant, gefertigt und montiert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
51430000 Installation von labortechnischen Anlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant im Projekt den Aufbau einer Hochdruck-Elektrolyse-Anlage in einem transportablen 40-Fuß-Container zur Herstellung von Synthesegas unter verschiedenen Betriebsbedingungen. In der Anlage soll Elektrolyse mittels Festoxidzellen (SOC: solid oxide cells) erforscht werden. Dazu wird ein Elektrolysemodul mit einem elektrischen Leistungseingang von bis zu 15 kW genutzt, um bei einem Betriebsdruck von bis zu 50 bar(g) aus Wasserdampf und CO2 elektrochemisch ein Synthesegas zu erzeugen. Dieses Synthesegas besteht hauptsächlich aus H2 und CO und enthält weitere Anteile von H2O, CO2, CH4 und verschiedenen Kohlenwasserstoffen. Die notwendige elektrische Leistung für weitere Peripheriegeräte ist dabei nicht berücksichtigt. Den Anforderungen entsprechend soll die Anlage geplant, gefertigt und montiert werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Eventuell kann das Aufbauvolumen durch einen zweiten, ca. 20m³ Container, ergänzt werden um die Bauraumenge zu vermindern. Dieser zweite Container muss als Option mit angeboten werden, wobei offen bleibt, ob diese Option genutzt wird oder nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Geschätzter Auftragswert: Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des geschätzten Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn das Feld II.2.6) nicht ausgefüllt wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 156-446944
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn * der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/12/2022