713042-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Diagnostikausrüstung – Vertrag zur Nephelometrie/Proteindiagnostik (48Monate)
OJ S 228/2024 22/11/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
E-Mailg3.vergabestelle@med.ovgu.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVertrag zur Nephelometrie/Proteindiagnostik (48Monate)
BeschreibungBeschafft wird ein Gerätesystem zur Diagnostik von speziellen Proteinen im Blut/Urin und Liquor Der bestehende endet im November 2024. Es wird erneut ein Mietvertrag angestrebt. Es enstehen Miet-, Service- und Reagenzienkosten. Bereits seit mehreren Jahren erfolgt eine automatisierte Analytik von speziellen Proteinparametern mit den Gerätesystemen der Fa. Siemens Healthineers. Am IKCP wird 1 Gerät Atellica NEPH 630 und ein BN ProSpec genutzt. Dazu besteht ein Vertrag. Bestandteile sind bisher Miete, Service und Reagenzien. Das vorh. Neph-Gerät wird weiterhin Bestandteil der Dialysen sein. Diese Spezialanalytik wird in diesem Umfang ausschließlich von der Fa. Siemens angeboten. Zudem erfolgten bereits umfangreiche Methoden-Valdierungen zu den Leichtketten im Serum ( 2 Jahre), um die Siemens –Assays zu nutzen. Die nun folgendem Leitketten werden ausschließlich durch die Fa. Siemens abgebildet und sind zwingend Bestandteil des zukünftigen Vertrages: Nephelometrie für die freien Leitketten laut IMWG Guidelines, Nephelometrie für Immunglobuline laut ESMO Guidelines, Nephelometrie für Liquordiagnostik Immunglobuline und Albumin laut Leitlinie für Liquordiagnostik
Kennung des Verfahrens6bdf4ade-c09a-4b29-a757-e5fac407953d
Interne Kennung40/2024/EU/E15
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33124100 Diagnostikausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLeipziger Straße 44  
StadtMagdeburg
Postleitzahl39120
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenInstitut für Klinische Chemie und Pathobiochemie
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVertrag zur Nephelometrie/Proteindiagnostik (48Monate)
BeschreibungBeschafft wird ein Gerätesystem zur Diagnostik von speziellen Proteinen im Blut/Urin und Liquor Der bestehende endet im November 2024. Es wird erneut ein Mietvertrag angestrebt. Es enstehen Miet-, Service- und Reagenzienkosten. Bereits seit mehreren Jahren erfolgt eine automatisierte Analytik von speziellen Proteinparametern mit den Gerätesystemen der Fa. Siemens Healthineers. Am IKCP wird 1 Gerät Atellica NEPH 630 und ein BN ProSpec genutzt. Dazu besteht ein Vertrag. Bestandteile sind bisher Miete, Service und Reagenzien. Das vorh. Neph-Gerät wird weiterhin Bestandteil der Dialysen sein. Diese Spezialanalytik wird in diesem Umfang ausschließlich von der Fa. Siemens angeboten. Zudem erfolgten bereits umfangreiche Methoden-Valdierungen zu den Leichtketten im Serum ( 2 Jahre), um die Siemens –Assays zu nutzen. Die nun folgendem Leitketten werden ausschließlich durch die Fa. Siemens abgebildet und sind zwingend Bestandteil des zukünftigen Vertrages: Nephelometrie für die freien Leitketten laut IMWG Guidelines, Nephelometrie für Immunglobuline laut ESMO Guidelines, Nephelometrie für Liquordiagnostik Immunglobuline und Albumin laut Leitlinie für Liquordiagnostik
Interne Kennung40/2024/EU/E15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33124100 Diagnostikausrüstung
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMagdeburg
Postleitzahl39120
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenInstitut für Klinische Chemie und Pathobiochemie
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2024
Enddatum der Laufzeit30/11/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen-A-01_Checkliste-EU -A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes -A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen -A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen_V1_2021 -A-08_Checkliste_DV_Anschluss -B-03_Leistungsbeschreibung -B-08_Formblatt Angebotsschreiben UKMD -B-09_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD -B-10_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen_2.0 -B-12_PC-Sicherheit im Netz -B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch -B-15_Formblatt Erklärung zur BIEGE -C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen -C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter -C-03_Bewerbererklärung-Anlage1a-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG -C-04_Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO -C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit -C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz -C-07_Eigenerklärung ILO -C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe -C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Innovationsfördernde AuftragsvergabeDie erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeAufträge gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2014/24/EU, die nicht in den Geltungsumfang der Richtlinie 2014/25/EU fallen
Sonstige BegründungGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
8. Organisationen
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
RegistrierungsnummerDE 811 640 443
PostanschriftLeipziger Straße 44
StadtMagdeburg
Postleitzahl39120
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
E-Mailg3.vergabestelle@med.ovgu.de
Telefon+49 391-6715152
Internetadressehttp://intranet.med.ovgu.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer03455141536
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@vwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 345 5141529
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung78b1725b-2d7e-44a3-9630-90731f2da978  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/11/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung713042-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe228/2024
Datum der Veröffentlichung22/11/2024