Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz_195592
Referenznummer der Bekanntmachung: TB-M-2-519/07/195592
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Region Mitte:Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 96
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 20/03/2008
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Bosch und Partner GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag 24: Im Rahmen der Durchführung der Planfeststellungsverfahren im Abschnitt Frankfurt und Maintal werden folgende zusätzliche
Leistungen erforderlich: Aktualisierung der Zaun- und Mauereidechsenkartierung PFA
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Auf Grund des Projektfortschritts und der nunmehr veralteten Kartierungen aus den Jahren 2010 und z.T. aus 2014 sind dieNeukartierungen erforderlich geworden. Überarbeitung / Fragen / weitergehende Abstimmungen bzgl. der erf. Kartierungenkönnen nur durch den Aufsteller selbst überarbeitet, weiter verfolgt, ergänzt und beantwortet werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)