71332-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Planung Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village
OJ S 23/2025 03/02/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMV Mannheimer Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanung Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village
BeschreibungAuftragsänderung bei dem Vergabeverfahren: Die Stadt Mannheim plant die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsräume im Mannheimer Nordosten. Dies soll auf mehreren ehemaligen Liegenschaften der US-amerikanischen Streitkräfte erfolgen (Konversionsflächen).So wird z. B. auf rund 150 ha der früheren US-Wohnsiedlungen Benjamin Franklin, Sullivan und Funari ein neues Stadtquartier für Wohnen, Arbeiten und Leben entstehen. Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers wird sich die Nachfrage nach einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Angebot im Mannheimer Nordosten zukünftig wesentlich erhöhen und es werden sichneue Fahrgastpotentiale entwickeln. Um diese erhöhte Nachfrage, die sich zusätzlich auch aus der Entwicklung weiterer Konversionsflächen ergibt, zu bewältigen und um den durch die städtebaulichen Umgestaltungen hervorgehenden geänderten Bedarfen gerecht zu werden sind verschiedene Maßnahmen im Mannheimer Stadtbahnnetz geplant. Einer dieser Maßnahmen ist der Bau einer Stadtbahnstrecke ins Benjamin-Franklin-Village-Areal. Dafür sind folgende Planungsleistungen erforderlich: Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 1 bis 4 (optional 5 bis 7) und Vermessungsleistungen (optional) nach: Anlage 1 – 1.4 Ingenieurvermessung: Planungsbegleitende Vermessung nach Punkt 1.4.4 Grundleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17.7.2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“)sowie sonstige Leistungen.
Kennung des Verfahrens48701907-34c2-41c0-ae33-7f080854c493
Interne Kennung097-17-E10
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 132 Absatz 2 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelPlanung Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village
BeschreibungAuftragsänderunge für die Leistung: Die Stadt Mannheim plant die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsräume im Mannheimer Nordosten. Dies sollauf mehreren ehemaligen Liegenschaften der US-amerikanischen Streitkräfte erfolgen (Konversionsflächen).So wird z. B. auf rund 150 ha der früheren US-Wohnsiedlungen Benjamin Franklin, Sullivan und Funari einneues Stadtquartier für Wohnen, Arbeiten und Leben entstehen. Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartierswird sich die Nachfrage nach einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Angebot im Mannheimer Nordostenzukünftig wesentlich erhöhen und es werden sich neue Fahrgastpotentiale entwickeln. Um diese erhöhteNachfrage, die sich zusätzlich auch aus der Entwicklung weiterer Konversionsflächen ergibt, zu bewältigenund um den durch die städtebaulichen Umgestaltungen hervorgehenden geänderten Bedarfen gerecht zuwerden sind verschiedene Maßnahmen im Mannheimer Stadtbahnnetz geplant. Einer dieser Maßnahmen istder Bau einer Stadtbahnstrecke ins Benjamin-Franklin-Village-Areal. Dafür sind folgende Planungsleistungenerforderlich: Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 1 bis 4 (optinal 5 bis7) und Vermessungsleistungen (optional) nach: Anlage 1 – 1.4 Ingenieurvermessung: PlanungsbegleitendeVermessung nach Punkt 1.4.4 Grundleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieurevom 17. Juli 2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“) sowie sonstige Leistungen.
Interne Kennung092-17-E10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMV Mannheimer Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsNachträge
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots265 250,24 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsNachträge
Datum des Vertragsabschlusses16/10/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung24059-2018
Identifikator des geänderten VertragsNachträge
Grund für die ÄnderungÄnderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung1. Anpassung der anrechenbaren Kosten. Der Gesamtcharakter des Auftrags – Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen – wurde dadurch nicht verändert. 2. Zusätzliche Liefer-, Bau oder Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und nicht vorhersehbar waren. Hierbei handelt es sich um Forderung der Stadt Mannheim für einen zusätzlichen Fluchtschachtes, Änderung der Planung Kanal-Seiteneinstiege, Detaillierung Fachplanungen. Welche den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenDer Auftraggeber darf wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn 1. In den ursprünglichen Vergabeunterlagen klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die HOAI 2013 ist Vertragsbestandteil. Gegenstand der Beauftragung ist die Objektplanung Verkehrsanlagen im Sinne der HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4 für die Gleisanlage, die Haltestellen und die angrenzenden Straßen und Wege. Gemäß der HOAI werden die Honorare über die anrechenbaren Kosten ermittelt und sind anzupassen. Der Gesamtcharakter des Auftrags – Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen – wurde dadurch nicht verändert. 2. Zusätzliche Liefer-, Bau oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a. Aus wirtschaftlichen oder technische Gründen nicht erfolgen kann und Voraussetzungen sind erfüllt. Die zusätzlichen Leistungen waren in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen, ein Wechsel des Auftragnehmers konnte sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen nicht erfolgen. b. Mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre Voraussetzungen sind erfüllt, da ein Wechsel des Auftragnehmers eine erhebliche Unterbrechung der Planungsleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht hätte. 3. Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderungen der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert … Voraussetzungen sind erfüllt, da sowohl die Ursachen für die Änderungen nicht vorhersehbar waren als auch durch die Änderungen der Gesamtcharakter des Auftrags – Forderung von Dritten eines zusätzlichen Fluchtschachtes, Änderung Planung Kanal-Seiteneinstiege, Detaillierung Fachplanungen für Dritte – nicht verändert wurde. • zusätzlichen Leistungen waren in den Vergabeunterlagen nicht in diesem Umfang vorgesehen (hier erhöhte Anzahl an Abstimmungen mit Dritten, Zusammendarstellung der Planung MWSP und rnv zur Vermeidung von Mehrkosten bei der Bauausführung, zusätzliche Ausschreibung von Rodungsarbeiten zur Sicherung des Bauablaufes und somit auch zur Verhinderung von Bauzeitunterbrechung, Erstellung von Nachtragsleistungsverzeichnisse. Diese waren bedingt durch örtliche Gegebenheiten, Änderungen in der Bauausführung oder Anforderungen Dritter. • Forderung von Dritten eines zusätzlichen Fluchtschachtes, zusätzlichen Leistung, welche bei Wechsel des Auftragnehmers eine erhebliche Unterbrechung der Planungsleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht hätte.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungMV Mannheimer Verkehr GmbH
RegistrierungsnummerDE811244559
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+49 621 465-0
Fax+49 621 465-3111
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungOBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
RegistrierungsnummerDE330928290
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76227
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailinfo@obermeyer-group.com
Telefon+49 895799-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76247
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+497219268730
Fax+497219263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga620f82e-3faf-4714-9b33-c6818c2a4d10  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/01/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung71332-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe23/2025
Datum der Veröffentlichung03/02/2025