713889-2025 - Ergebnis
Deutschland – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – Sachversicherungen der Stadt Dachau (Gebäude- & Inhalts-Versicherungen)
OJ S 208/2025 29/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGroße Kreisstadt Dachau
E-Mailvergabestelle@dachau.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSachversicherungen der Stadt Dachau (Gebäude- & Inhalts-Versicherungen)
BeschreibungVergeben wurde die Sachversicherung der Stadt Dachau für die Gebäude- und Gebäudeinhaltsversicherung für ca. 100 eigene Gebäude und deren Inhalt. Die Laufzeit gilt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 01.01.2029 mit automatischer Verlängerungsklausel.
Kennung des Verfahrens0d05d863-4f03-4aa6-b133-76cc6401b7b1
Interne Kennung2025/030
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen, 66510000 Versicherungen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDachau
Land, Gliederung (NUTS)Dachau (DE217)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelSachversicherungen der Stadt Dachau (Gebäude- & Inhalts-Versicherungen)
BeschreibungVergeben wurde die Sachversicherung der Stadt Dachau für die Gebäude- und Gebäudeinhaltsversicherung für ca. 100 eigene Gebäude und deren Inhalt. Die Laufzeit gilt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 01.01.2029 mit automatischer Verlängerungsklausel.
Interne Kennung2025/030
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate. Die Stadt Dachau behielt sich bei der Ausschreibung vor, je Gefahrengruppe optional Selbstbeteiligungen zu vereinbaren. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDachau
Land, Gliederung (NUTS)Dachau (DE217)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit01/01/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungmaximal 320 von 400 Punkten
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVersicherungsumfang
Beschreibungmaximal 70 von 400 Punkten
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungServiceleistung
Beschreibungmaximal 10 von 400 Punkten
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannnäheres siehe Ausschreibungsunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, ab-geschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
Angebot
Kennung des Angebots01_Bayerische Landesbrandversicherung AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag_01 Bayerische Landesbrand
Datum der Auswahl des Gewinners07/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses28/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungGroße Kreisstadt Dachau
Registrierungsnummer09174115-48
PostanschriftKonrad-Adenauer-Straße 2-6
StadtDachau
Postleitzahl85221
Land, Gliederung (NUTS)Dachau (DE217)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@dachau.de
Telefon+49813175-336
Internetadressehttps://www.dachau.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 892176-2411
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/ vergabekammer-suedbayern/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerUStID-Nr. DE259197847
StadtMünchen
Postleitzahl80530
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga8e9dd20-a51d-4aab-b173-ef15bf1025dc  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/10/2025 14:27:51 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung713889-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe208/2025
Datum der Veröffentlichung29/10/2025