714250-2025 - Ergebnis
Deutschland – Durchführung von Umfragen – Organisation und Durchführung der Feldarbeiten in Deutschland inkl. Stichprobenziehung sowie Kodierung und Scoring offener Antworten für die ICCS 2027 (International Civic and Citizenship Education Study).
OJ S 208/2025 29/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversität Münster
E-Mailzentraler.einkauf@uni-muenster.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelOrganisation und Durchführung der Feldarbeiten in Deutschland inkl. Stichprobenziehung sowie Kodierung und Scoring offener Antworten für die ICCS 2027 (International Civic and Citizenship Education Study).
BeschreibungDie ICCS ist eine international vergleichende repräsentative Studie zur politischen Bildung und Demokratieerziehung im Schulbereich. Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf die Befragung in Deutschland und beinhaltet die Organisation und Durchführung der Feldarbeiten, Durchführung der Stichprobenziehung sowie Kodierung und Scoring offener Antworten. Die Erhebung von ICCS 2027 in Deutschland ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Kennung des Verfahrens393dccb5-77d9-478f-9f6c-6740102382ad
Vorherige Bekanntmachung621738-2025
Interne Kennung2025_080_CS
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79311200 Durchführung von Umfragen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Befragung findet in Deutschland statt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelOrganisation und Durchführung der Feldarbeiten in Deutschland inkl. Stichprobenziehung sowie Kodierung und Scoring offener Antworten für die ICCS 2027 (International Civic and Citizenship Education Study).
BeschreibungDie ICCS ist eine international vergleichende repräsentative Studie zur politischen Bildung und Demokratieerziehung im Schulbereich. Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf die Befragung in Deutschland und beinhaltet die Organisation und Durchführung der Feldarbeiten, Durchführung der Stichprobenziehung sowie Kodierung und Scoring offener Antworten. Die Erhebung von ICCS 2027 in Deutschland ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Interne Kennung2025_080_CS
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79311200 Durchführung von Umfragen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Befragung findet in Deutschland statt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung321738-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Beschreibung100% Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann100% Preis
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeEs kann keine Rangfolge gebildet werden, weil nur ein Unternehmen die Leistung erbringen kann.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, siehe § 160 Absatz 1 GWB. Der Nachprüfantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1GWB unzulässig, soweit: "1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. §135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. §160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB: Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltUniversität Münster
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltUniversität Münster
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetUniversität Münster
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungEs wurde im Vorfeld eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Absatz 3 GWB vorgenommen. Der Zuschlag wurde auf das Angebot von dem für die Leistungsausführung einzig in Betracht kommenden Wirtschaftsteilnehmer IEA erteilt. IEA ist die einzige Organisation, die in Deutschland Datenerhebungen zu repräsentativen internationalen Schülerleistungsstudien durchführt und über entsprechende Expertise verfügt, die für den Erfolg des Projektes zwingende Voraussetzung ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungStitchting IEA Secretariaat Nederland (IEA)
Angebot
Kennung des Angebots01
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots1,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025_080_CS Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses09/10/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetUniversität Münster
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungUniversität Münster
RegistrierungsnummerDE126118759
AbteilungDez. 5.6 Zentraler Einkauf
StadtMünster
Postleitzahl48149
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonDez. 5.6 Zentraler Einkauf
E-Mailzentraler.einkauf@uni-muenster.de
Telefon000
Fax+492518322052
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStitchting IEA Secretariaat Nederland (IEA)
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerNL8036.55.502.B01
StadtAmsterdam
Postleitzahl1016
Land, Gliederung (NUTS)Groot-Amsterdam (NL32B)
LandNiederlande
Telefon000
Internetadressehttps://www.iea.nl/de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
RegistrierungsnummerDe164242157
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung68f40186-94bb-4e4d-913c-acb4ee7f05c1  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/10/2025 09:39:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung714250-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe208/2025
Datum der Veröffentlichung29/10/2025