Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
1019 - Die angezeigten Leistungen sind vom AN-KTB im Rahmen seiner vertraglichen Leistungen erbringen. Der Bauvertrag (HLV-Pos.02.13.0610) enthält zwar die korrekte Leistung im Titel, die Leistungsbeschreibung betrifft aber eine kleiner Bauform. Von der Fertigstellung der Leistung sind andere Gewerke (50 Hz, LST, TK usw.) abhängig. Aus einem Unternehmerwechsel würden neben Verzögerungen im Bauablauf auch zusätliche Kosten für Baustelleneinrichtung, An- und Abtransport von Material und Gerät resultieren. Der AN-KTB verfügt über die erforderliche Baustelleneinrichtung und hat sein Gerät, Material und Personal vor Ort. Zudem besteht das Risiko weiterer Kosten in Folge der Verzögerung der Ausführung der vertraglichen Leistungen des AN-KTB und der dadurch verzögerten Bereitstellung der KTB-Leistungen für andere, abhängige Gewerke (50 Hz. LST, usw.) => Bauzeitverlängerung, Vorhaltekosten, Mehrkosten aus Behinderungen usw.