Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt ein neues Rathaus auf den Flurnummern 186/14 und 186/2 mit rechtsverbindlichen Bebauungsplan 84/16 zu errichten.
Die Gemeinde Unterföhring möchte mit dem Neubau des Rathauses nachfolgende Zielsetzungen verfolgen und umsetzen:
— Innovative Ansätze in Planung, Bau, Betrieb und Rückbau hinsichtlich Klimaneutralität, Nachhaltigkeit, zirkulärem und gesundem Bauen,
— Bürgerfreundliches öffentliches Gebäude,
— Modernes und mitarbeiterfreundliches Arbeitsplatzumfeld,
— Leuchtturmprojekt für die Gemeinde Unterföhring in der Außenwirkung,
— „Digitales Rathaus der Zukunft für Bürger und Mitarbeiter“,
— Funktionalität und Reversibilität des Bürokonzeptes für zukünftige Arbeitsplatzwelten und der internen Erschließung der Flächen.
Das aktuelle Raumprogramm sieht eine Unterbringung vor
— von derzeit ca. 80 Mitarbeitern,
— in der Zukunftsperspektive von ca. 90 Mitarbeitern,
— auf einer ermittelten Bedarfsfläche von ca. 4.910 m² (NUF, ohne Tiefgarage), bzw. ca. 11.610 m² (BGF gesamt, mit Tiefgarage),
— unter Berücksichtigung von anteilig ca. 820 m² (NUF), bzw. ca. 1.280 m² (resultierende GF) als ZBV-Fläche für weitere gemeindliche Zwecke gemäß aktuellem Flächenmodell, welches jedoch entwurfsabhängig variieren
kann,
— unter Ausnutzung der Geschossflächenzahl gemäß B-Plan von bis zu 6.800 m² GF.
Die vorläufige Grobkostenschätzung (KGR 200-600) für den Neubau beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 41 Mio. EUR brutto (Stand Index 1.Q 2021).
Für den Neubau des Rathauses Unterföhring sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Gfrundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 51HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.