Kurze Beschreibung
Im Zentrum der Coaching-Maßnahme stehen die Leistungsbezieher des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus, die als arbeitsmarktfern beschrieben werden können und bereits länger im Bezug stehen mit möglicherweise kurzfristigen Unterbrechungen des Bezugs. Die Teilnehmer müssen grundlegend erwerbsfähig und verfügbar sein. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Männern und Frauen bei der Durchführung der Maßnahme zu berücksichtigen.
Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Regionallose aufgeteilt und hat eine Laufzeit vom 01.03.2023 bis 31.08.2024 (jeweils sechsmonatige Coachingphasen); es ist ein Kontingent von 35 Plätzen (Los 1) bzw. 25 Plätzen (Los 2) einzurichten.
Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 70% der Gesamtmaßnahmenplätze pro Los wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 70% der Teilnehmerplätze pro Los gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme.
Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.09.2023 – 29.02.2024.