Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um die Gefahr der Beeinträchtigung der Langlebigkeit der EÜ zu vermeiden, wurde projektseitig entschieden, dass eine
zusätzliche Entwässerung hinter der Vorsatzschale hergestellt werden muss. Da die Herstellung der Entwässerung unmittelbar
mit der Herstellung der Vorsatzschale einher geht, ist ein AN-Wechsel nicht sinnvoll. Dem AN Bau würden hierbei Stillstandzeiten
entstehen, die dieser geltend machen würde.