715758-2025 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Weiterentwicklung I.N.A.
OJ S 208/2025 29/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
E-Mailniklas.pruschinski@it.niedersachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWeiterentwicklung I.N.A.
BeschreibungEVB-IT Dienstleistungsvertrag über die Weiterentwicklung des Fachverfahrens I.N.A.
Kennung des Verfahrens3ed8916d-6883-40a9-9e11-1f7101648c02
Interne Kennung25/257
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTS9ARKTE# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelWeiterentwicklung I.N.A.
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung sind Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der mittels SCOPELAND entwickelten Individuallösung "I.N.A. - Integrierte niedersächsische Ausländersoftware".
Interne Kennung25/257
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAufgrund der geschäftlichen Interessen des bezuschlagten Bieters wird der Wert nicht angegeben.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungI. Ausgangslage: Mit dem Beschaffungsauftrag wird das FG 24 mit der folgenden Ausschreibung beauftragt. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklung des Fachverfahrens "Integrierte Niedersächsische Ausländersoftware" (I.N.A.) zu beauftragen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) arbeitet seit dem 06.09.2021 mit dem Fachverfahren I.N.A. Dieses ist eine hochspezialisierte Fachanwendung, welche für die ca. 700 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unerlässlich ist, um effektiv die Rückführungen zu organisieren und die entsprechenden Identitätsdokumente zu beschaffen. Die Erweiterungen und Anpassungen wurden mit umfangreichen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleitet. Mit spezialisierten Schnittstellen ist daneben gewährleitet, dass medienbruchfrei mit den wesentlichen bundesweiten Systemen und Standards wie etwa dem Ausländerzentralregister (AZR), der XAusländerkommunikation oder dem SIS 3.0 gearbeitet werden kann. Der bundesweite verpflichtende Standard xAusländer kommt seit November 2021 zur Anwendung, muss kontinuierlich zweimal im Jahr weiterentwickelt werden und ermöglicht eine standardisierte Kommunikation mit den bearbeitenden Behörden. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird die ITK-Verpflichtungserklärung eingebunden. II. Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren richtet sich nach der Höhe des Beschaffungsvolumens. Übersteigt dieses Beschaffungsvolumen einen bestimmten Schwellenwert gem. §106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung, so ist EU-weit auszuschreiben; andernfalls findet eine nationale Ausschreibung statt. Nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB beträgt dieser Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 EUR (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer). Der geschätzte Auftragswert überschreitet den Schwellenwert. Folglich ist EU-weit auszuschreiben. Gemäß § 14 Abs. 2 VgV stehen dem öffentlichen Auftraggeber das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach den Absätzen 3 und 4 gestattet ist. Im vorliegenden Fall könnte eine Ausnahme gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV i.V.m. § 14 Abs. 6 VgV vorliegen. Demnach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. Ergänzend beschreibt § 14 Abs. 6 VgV, dass die in § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b und c genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nur dann gelten, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. III. Produkt- bzw. herstellerneutrale Ausschreibung: Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Entscheidung wird erfahrungsgemäß von zahlreichen Faktoren beeinflusst, unter anderem von technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen oder solchen der sozialen, ökologischen oder ökonomischen Nachhaltigkeit. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017, VII - Verg 36 / 16). Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Düsseldorf, 13.4.2016 - VII-Verg 47/15, VK Bund, 17.8.2016 - VK 1-54/16, OLG Düsseldorf, 1.8.2012 - VII-Verg 10/12). Mit § 31 Abs. 1 VgV unvereinbar sind daher Leistungsbeschreibungen, die ohne hinreichenden Sachgrund auf ein bestimmtes Produkt eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten sind. Entsprechend regelt § 31 Abs. 6 VgV, dass in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Bei den Regelungen handelt es sich um eine Konkretisierung des Diskriminierungsverbots nach § 97 Abs. 2 GWB, aber auch des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB. Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten (OLG Düsseldorf, 1.8.2012 - VII-Verg 10/12), sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und - die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Eine produkt-/herstellerneutrale Ausschreibung ist aus nachfolgenden Gründen nicht möglich. Es handelt sich beim Fachverfahren I.N.A. um eine hochspezialisierte Fachanwendung, die als Individualsoftware entwickelt wurde. Die Erweiterungen und Anpassungen wurden mit umfangreichen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleitet. Mit spezialisierten Schnittstellen gewährleistet sie, dass medienbruchfrei mit den wesentlichen bundesweiten Systemen und Standards wie etwa dem Ausländerzentralregister (AZR), der XAusländerkommunikation oder dem SIS 3.0 gearbeitet werden kann. Ein anderes Produkt ist nicht bekannt. Folglich sind die vier o.g. Merkmale erfüllt und
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungScopeland Technology GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1 - 531690
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAufgrund der geschäftlichen Interessen des bezuschlagten Bieters wird der Wert nicht angegeben.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAufgrund der geschäftlichen Interessen des bezuschlagten Bieters wird der Wert nicht angegeben.
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelScopeland Technology GmbH, 13467 Berlin
Datum des Vertragsabschlusses23/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAufgrund der geschäftlichen Interessen des bezuschlagten Bieters wird der Wert nicht angegeben.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAufgrund der geschäftlichen Interessen des bezuschlagten Bieters wird der Wert nicht angegeben.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer000
PostanschriftGöttinger Chaussee 259
StadtHannover
Postleitzahl30459
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailniklas.pruschinski@it.niedersachsen.de
Telefon000
Internetadressehttps://vergabe.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungScopeland Technology GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 6447 Neuruppin
PostanschriftDüsterhauptstraße 39-40
StadtBerlin
Postleitzahl13467
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@scopeland.de
Telefon0302096700
Internetadressehttps://www.scopeland.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungba0babd3-d909-4be6-a588-745bc220c2b0  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/10/2025 10:20:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung715758-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe208/2025
Datum der Veröffentlichung29/10/2025