VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV ist einschlägig, da es sich bei dem Upgrade auf P&I LogaHR um eine zusätzliche Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers handelt, die zu einer teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt ist. Ein Wechsel des Unternehmens als Ergebnis eines offenen Verfahrens würde dazu führen, dass ein komplett neues Verfahren mit neuer Hard- und Software beschafft werden müsste, da die jetzige Umgebung komplett auf P&I Loga angepasst ist. Dies führt zwangsläufig zu technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung, da keine technische Plattform für die Implementierung verfügbar ist und Fachwissen für den Betrieb erst wieder mühevoll aufgebaut werden muss. Ein Verfahrenswechsel zu einem anderen Personalabrechnungsverfahren würde für die Stadt Weiden i.d.OPf. zu erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten führen. Für die Migration der Daten ist die Personal- und Zeitressource im Bereich des Amts für Personal und Organisation und der IT-Abteilung, welche für eine reibungslose und fehlerfreie Systemumstellung von 950 Abrechnungsfällen zuständig wäre, nicht vorhanden. Zudem wäre ein mehrmonatiger Parallelbetrieb des im Einsatz befindlichen Personalabrechnungsverfahrens und dem neu einzuführenden Verfahren erforderlich. Dabei müssten alle Stammdaten der Abrechnungsfälle, alle Abrechnungen der letzten 6 Monate, sowie die Schnittstellen der Payroll zu Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Rentenversicherungsträgern manuell neu erfasst und weitergeleitet werden. Daran anschließend wären parallele Abrechnungsläufe auf beiden Systemen erforderlich, um die Ergebnisse abzugleichen. Dies ist wirtschaftlich und technisch zurzeit und auch in der Zukunft nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund ist es essentiell, dass eine vollständige Datenübernahme ohne Datenverlust erfolgen kann. Dies ist mit dem Upgrade der Firma P&I möglich.
Insofern ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb möglich.