Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
92 - zusätzliche und geänderte Leistungen für die Herstellung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen für die aufgehende
Wände in Bereich Aufzugsschacht an der Station am lsartor. Aus technischen Gründen kann kein anderer Auftragnehmer diese
zusätzlichen Arbeiten ausführen, da der derzeitige Auftragnehmer bereits bei der Errichtung des Bauwerks tätig ist. Darüber
hinaus ist es aufgrund der zusätzlichen Schnittstellen, die durch die in diesem Nachtrag aufgeführten Leistungen entstehen, aus
Gewährleistungsgründen nicht sinnvoll, diese zusätzlichen Leistungen von einem Dritten ausführen zu lassen. Ein AN-Wechsel
für die Leistungen des hier behandelten Nachtrages hätte zur Folge, Verzögerungen im RTP sowie zugehörende
Kostenüberschreitungen. Die Baufirma ist bereits vor Ort tätig und kann schnell reagieren, um Verzögerungen der
Sperrpausenabhängige Vorgänge (relevant für IBN) vom RTP sowie zugehörende Kostenüberschreitungen zu vermeiden.