Die Bundesregierung hat am 03.11.22 eine Gas- und Strompreisbremse für Verbraucher beschlossen, die zum 16.11.22 umzusetzen waren. Erste Maßnahmen aus den Beschlüssen gelten ab Dezember 2022. Dies hat kurzfristig einen deutlich erhöhten Bedarf im Kundendienst verursacht, der durch den bisherigen Dienstleister nicht abgedeckt werden konnte. Es war daher eine sehr kurzfristige Beschaffung notwendig, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Der Auftraggeber hatte auf die Kurzfristigkeit keinerlei Einfluss, ist aber zur Umsetzung der Beschlüsse verpflichtet. Vor dem Verhandlungsverfahren hat eine Markterkundung in einem größeren Wettbewerberfeld stattgefunden, aus der der Bieter als einziges am Auftrag interessiertes Unternehmen hervorgegangen ist.