716577-2023 - Wettbewerb
Deutschland – Schulbücher – Lieferung von Schulbüchern
OJ S 227/2023 24/11/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Herne
E-Mailsubmissionsstelle@herne.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung von Schulbüchern
BeschreibungOffenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
Kennung des Verfahrens09c10556-b671-455a-941b-70dfb5a988fd
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Herne  
StadtHerne
Land, Gliederung (NUTS)Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenAlle städtischen Schulen auf Herner Stadtgebiet
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPSYD6DFQ7 Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 08.01.2024 zu stellen. Hinweis: Aufgrund der Betriebsferien sind die städtischen Dienststellen in der Zeit vom 23.12.2023 bis 01.01.2024 nicht erreichbar.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann4
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
TitelWanne und Crange
BeschreibungOffenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Herne  
StadtHerne
Land, Gliederung (NUTS)Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenAlle städtischen Schulen auf Herner Stadtgebiet
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung Ausschlussgründe inkl. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formular 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU) - Eigenerklärung-Informationen zum Bieter (Formular CSX-59)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 $name_timeperiod.MONTHS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenUnterlagen werden nachgefordert soweit entsprechend der VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin15/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Herne
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelHerne-Mitte
BeschreibungOffenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Herne  
StadtHerne
Land, Gliederung (NUTS)Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenAlle städtischen Schulen auf Herner Stadtgebiet
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung Ausschlussgründe inkl. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formular 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU) - Eigenerklärung-Informationen zum Bieter (Formular CSX-59)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 $name_timeperiod.MONTHS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenUnterlagen werden nachgefordert soweit entsprechend der VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin15/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Herne
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelSodingen
BeschreibungOffenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
Interne KennungLos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Herne  
StadtHerne
Land, Gliederung (NUTS)Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenAlle städtischen Schulen auf Herner Stadtgebiet
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung Ausschlussgründe inkl. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formular 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU) - Eigenerklärung-Informationen zum Bieter (Formular CSX-59)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 $name_timeperiod.MONTHS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenUnterlagen werden nachgefordert soweit entsprechend der VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin15/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Herne
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0005
TitelEickel
BeschreibungOffenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
Interne KennungLos 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 22111000 Schulbücher
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Herne  
StadtHerne
Land, Gliederung (NUTS)Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenAlle städtischen Schulen auf Herner Stadtgebiet
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungOption der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Eigenerklärung Ausschlussgründe inkl. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formular 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU) - Eigenerklärung-Informationen zum Bieter (Formular CSX-59)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DFQ7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/01/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 $name_timeperiod.MONTHS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenUnterlagen werden nachgefordert soweit entsprechend der VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin15/01/2024 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Herne
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Herne
RegistrierungsnummerDE125416650
PostanschriftFriedrich-Ebert-Platz 2
StadtHerne
Postleitzahl44623
Land, Gliederung (NUTS)Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
LandDeutschland
KontaktpersonSubmissionsstelle
E-Mailsubmissionsstelle@herne.de
Telefon+49 232316-2139
Fax+49 232316-12339297
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
RegistrierungsnummerDE164242157
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 251411-1691
Fax+49 251411-2165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4ee16130-0131-4d65-b21f-badf629c18fe  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/11/2023 08:12:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung716577-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe227/2023
Datum der Veröffentlichung24/11/2023