Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Da die Herstellung der Vorflut der Grundrohrentwässerung an der SÜ und dem Lichthof zwingend erforderlich war, diese aber
im Vertrags-LV nicht enthalten ist, wurde die Fa. Herzog AG mit dieser zusätzlichen Ausführungsleistung beauftragt. Bei
gesonderter Vergabe würden unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen, bedingt durch die erneute Vergabe und damit
verbundene, an der zu bringenden Leistung gemessen, unverhältnismäßig lang verlängerte Bauzeit.