Begründung der Direktbeauftragung von Firma Lumino Licht Elektronik GmbH:
Auf Grundlage von §13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO sowie §13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO soll eine Direktvergabe an Firma Lumino erfolgen.
Im Januar 2011 erhielt die Firma Lumino den Zuschlag in einem EU-Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb. In diesem Verfahren wurden alle Anzeiger über einen längeren Zeitraum zu unterschiedlichen Wetter- und Sichtverhältnissen präsentiert und bewertet; mit einbezogen wurden auch Vertreter des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins (ABSV), die die Anzeiger der Fa. Lumino als am besten lesbar bewertet hatten. Die Integration einzelner und das Zusammenspiel aller Komponenten in die derzeitig im Einsatz befindlichen Anzeiger der Firma Lumino war ein sehr aufwändiges Verfahren bezüglich der geeigneten technischen Lösung, welche das Temperaturmanagement der einzelnen Komponenten beinhalten muss, ohne die Funktion des Anzeigers zu beeinträchtigen. Ebenso war es notwendig, alle verbauten Komponenten des Anzeigers so zu dimensionieren, dass die technischen Funktionen gegeben sind und die Prüfungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit sowie zur Schutzklasse II mit einem positiven Ergebnis durchgeführt werden konnten. Diese erfolgreichen Prüfungen waren bzw. sind Voraussetzung für die finale Typengenehmigung durch die TAB (Technische Aufsichtsbehörde). Nur mit dieser Genehmigung dürfen die Anzeiger betrieben werden.
Bis dato wurden an der Oberfläche (Bus- und/oder Straßenbahnhaltestellen der BVG) über 600 DAISY-Anzeiger von der Firma Lumino geliefert und installiert. Durch die Beauftragung zusätzlicher Leistungen zur Erweiterung der vorhandenen Anzeiger um acht Stück durch Fa. Lumino bietet sich den Fahrgästen ein einheitliches Erscheinungsbild an den Haltestellen im Stadtgebiet Berlin.