Zusätzliche Angaben
Abweichungen bzw. Änderungen an den Vergabeunterlagen dürfen nicht vorgenommen werden, dies führt zum Ausschluss Ihres Angebotes.
Fragen zum Vertragsentwurf, zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren können bis zum Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Nach Zuschlagserteilung sind keine weiteren Verhandlungen insbesondere zu Vertragsinhalten mehr möglich. Mit der Abgabe des Angebotes wird der Vertrag Angebotsbestandteil und zu gegebener Zeit final zwischen den Beteiligten geschlossen.
Preisanpassung: Im Falle von Stoffpreissteigerungen im Laufe des Vergabeverfahrens oder nach Zuschlagserteilung im Vergleich zu den jeweiligen Stoffpreisen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist ist der Auftraggeber grundsätzlich zur Prüfung eines Preisanpassungsanspruchs des Bieters / Auftragnehmers bereit. Hierzu haben die Bieter / Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber die erforderlichen Nachweise gemäß IV.4 des Erlasses des BMWSB vom 25. März 2022 (Az. BWI7-70437/9#4) vorzulegen.
Der Wetteraukreis führt dieses Vergabeverfahren im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Feuerwehren der Städte und Gemeinden des Wetteraukreises durch.
Wir behalten uns gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV ausdrücklich das Recht vor, dass wir keine Unterlagen nachfordern werden.
Soweit Bieter von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind, ist uns diese Befreiung entsprechend nachzuweisen. Auf Angebote, die dem innergemeinschaftlichen Erwerb
unterliegen, wird die Umsatzsteuer in Höhe des in Deutschland aktuell gültigen Steuersatzes aufgeschlagen.