716940-2022 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Netzwerkinfrastruktur
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Firll, Robert
E-Mail: Robert.Firll@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926542828
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rechnerschränke für Technikstandort
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61575
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Digitale Knoten Stuttgart führt als Pilot eine Vielzahl digitalisierter Technologien ein, für die der Rechnerschrank in Rechenzentrumsqualität bereitgestellt wird.
Für den Aufbau eines neuen Technikstandortes werden neue Rechnerschränke inkl. Montage benötigt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31213300 Kabelverteilschrank
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Digitale Knoten Stuttgart führt als Pilot eine Vielzahl digitalisierter Technologien ein, für die der Rechnerschrank in Rechenzentrumsqualität bereitgestellt wird.
Für den Aufbau eines neuen Technikstandortes werden neue Rechnerschränke inkl. Montage benötigt. Genauere Details sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-467345
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rechnerschränke für Technikstandort
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wurde gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Das Vergabeverfahren 22FEA61575 (EU-Amtsblattnummer 2022/S 164-467345) muss leider aufgehoben werden, da die Angebote das Budget für diese Vergabe immens überschreiten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2022