Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Verg-Los 1:
44 t Rückbau Überbau Stahlkonstruktion, 1.689 m² Abbruch Widerlager und Flügel, 124 m³ Abbruch Mauerwerk, 5,5 t Abdichtung und Beschichtungen entfernen, 96 m Brückengeländer Rückbau, 5.894 m³ Bodenaushub, 710 m³ Stahlbeton, 122 m² Schutzbeton, 38 m³ Bewehrter Beton Randkappen, 218 t Betonstabstahl
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI50102
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Verg.-Los 1 K37
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 30/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH
Postanschrift: Am Schaugraben 5
Ort: Osterburg (Altmark)
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 2 136 884,79 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 21/12/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221110 Bau von Brücken
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Verg-Los 1:
44 t Rückbau Überbau Stahlkonstruktion, 1.689 m² Abbruch Widerlager und Flügel, 124 m³ Abbruch Mauerwerk, 5,5 t Abdichtung und Beschichtungen entfernen, 96 m Brückengeländer Rückbau, 5.894 m³ Bodenaushub, 710 m³ Stahlbeton, 122 m² Schutzbeton, 38 m³ Bewehrter Beton Randkappen, 218 t Betonstabstahl
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 136 884,79 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH
Postanschrift: Am Schaugraben 5
Ort: Osterburg (Altmark)
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA020 geänderte Zwischenlager Gleisschotter
Mehrkosten aus geänderter Zwischenlagerfläche aus Mitteilung DB
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Vor dem Rückbau des bestehenden Bauwerks EÜ K37 wurde durch den AG festgelegt, dass eine Lagerung des altenGleisschotters nicht auf der BE-Fläche neben der EÜ, sondern auf einer BE-Fläche in ca. 5 km Entfernung geschehen soll. Ausdem längeren Fahrtweg und Mehreinsatz von Fahrzeugen entstehen zusätzliche Kosten. Der Ausbau und Abtransport desGleisschotters geschieht parallel mit den Arbeiten zur Herstellung der EÜ auf engem Raum. Der Einsatz weiterer Unternehmerwürde den AN ggf. behindern. Die Leistungen müssen daher von einem Verantwortlichen ausgeführt werden.Wechsel des AN istaus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. DerBauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keineZeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)