71787-2026 - Ergebnis
Deutschland – Entwicklung von kundenspezifischer Software – Erneuerung elektronischer Fahrplanauskunft
OJ S 22/2026 02/02/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStuttgarter Straßenbahnen AG
E-MailEinkauf@ssb-ag.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErneuerung elektronischer Fahrplanauskunft
BeschreibungGegenstand des Auftrags ist die Erneuerung in der App SSBMove integrierten Fahrplanauskunft vom bestehenden Anbieter EOS Uptrade. Die bestehende Komponente ist technisch veraltet, nicht mehr wart‑ oder weiterentwickelbar und beeinträchtigt zunehmend die Zuverlässigkeit der Auskunftsfunktionen. Mit der Leistungserbringung soll eine moderne, stabile und vollständig kompatible Fahrplanauskunftslösung bereitgestellt werden.
Kennung des Verfahrens049f4e93-8066-4eaf-9226-3ee0a0386bba
Vorherige Bekanntmachung39678-2026
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenInformationen über die Überprüfungsfristen: 1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelErneuerung elektronischer Fahrplanauskunft
BeschreibungGegenstand des Auftrags ist die Erneuerung in der App SSBMove integrierten Fahrplanauskunft vom bestehenden Anbieter EOS Uptrade. Die bestehende Komponente ist technisch veraltet, nicht mehr wart‑ oder weiterentwickelbar und beeinträchtigt zunehmend die Zuverlässigkeit der Auskunftsfunktionen. Mit der Leistungserbringung soll eine moderne, stabile und vollständig kompatible Fahrplanauskunftslösung bereitgestellt werden.
Interne Kennung040-2025-000x
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungGewichtung 100%
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStuttgarter Straßenbahnen AG
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStuttgarter Straßenbahnen AG
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie Anpassungen können aufgrund der bestehenden Systemarchitektur, der tiefen Integration des Online‑Vertriebssystems sowie der komplexen proprietären Schnittstellen und Interoperabilitätsanforderungen ausschließlich von der eos.uptrade GmbH umgesetzt werden. Die durchgehende Interoperabilität zwischen den Backend‑System, der App‑Infrastruktur und den angebundenen Vertriebs‑ und Auskunftskomponenten kann nur durch den bisherigen Systemanbieter gewährleistet werden. Ein anderer Anbieter könnte die erforderlichen Änderungen nur durch eine vollständige Neuimplementierung des Gesamtsystems realisieren, was technisch wie wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre. Daher liegt ein technischer Alleinstellungsgrund im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO vor.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEOS Uptrade GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots0,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses28/01/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStuttgarter Straßenbahnen AG
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungStuttgarter Straßenbahnen AG
RegistrierungsnummerDE812884131
PostanschriftSchockenriedstraße 50
StadtStuttgart
Postleitzahl70565
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-MailEinkauf@ssb-ag.de
Telefon071178850
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungEOS Uptrade GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE214256591
StadtHamburg
Postleitzahl20357
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2fcc7291-84e8-4053-91a6-aeb572f423b3  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/01/2026 11:51:48 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung71787-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe22/2026
Datum der Veröffentlichung02/02/2026