718044-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
OJ S 248/2022 23/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Olympiapark München GmbH
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Udo Michel
E-Mail: ausschreibungomg@olympiapark.de
Fax: +49 8930673552050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Unternehmen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherheitsdienstleistungen Olympiapark München
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber suchte mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowohl für eigene Zwecke als auch zur Beistellung für Drittveranstalter, die in den Anlagen des Auftraggebers unterschiedliche Veranstaltungen verschiedenster Größe durchführen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen von öffentlichen und geschlossenen (Groß-)Veranstaltungen in Gebäuden und auf Freiflächen (Ordnungs-/Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen) sowie in Bezug auf die Bewachung/Bestreifung des Geländes samt seinen Anlagen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 9 393 536,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79711000 Überwachung von Alarmanlagen, 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber suchte mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowohl für eigene Zwecke als auch zur Beistellung für Drittveranstalter, die in den Anlagen des Auftraggebers unterschiedliche Veranstaltungen verschiedenster Größe durchführen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Durchführung von Bewachungsdienstleistungen im Rahmen von öffentlichen und geschlossenen (Groß-)Veranstaltungen in Gebäuden und auf Freiflächen (Ordnungs-/Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen) sowie in Bezug auf die Bewachung/Bestreifung des Geländes samt seinen Anlagen.
- Die Leistungen beinhalteten im Jahr 2019 Umsätze von ca. 810.000 EUR mit dem Auftraggeber. Der Gesamtumsatz des Auftragnehmers wird aber insgesamt deutlich höher sein, da auch Umsätze direkt mit Drittveranstaltern erzielt werden können, die nicht mit dem Auftraggeber, sondern direkt mit den Drittveranstaltern abzurechnen sind. Der Auftragnehmer wird insoweit Drittveranstaltern vom Auftraggeber beigestellt bzw. empfohlen werden. Verlässliche Informationen zum diesbezüglichen Umsatzvolumen liegen dem Auftraggeber nicht vor. Ein Anspruch auf Beauftragung derartiger Leistungen durch Drittveranstalter besteht nicht.
- Der Auftragnehmer muss für die Leistungen dazu mindestens 250 Mitarbeiter für Einzelveranstaltungen (z. B. Open-Air-Konzerte im Olympiastadion) als Haussicherheitsdienst (Einlasskontrolle und Räumungshelfer) vorhalten können. Für das Jahr 2022 sind acht Großveranstaltungen im Olympiastadion gebucht. Es ist von durchschnittlich vier Veranstaltungen dieser Größenordnung im Jahr während des Auftragszeitraums auszugehen. Für das Jahr 2026 ist nach derzeitiger Planung eine sanierungsbedingte Komplettschließung des Olympiastadions zu erwarten. In diesem Jahr finden daher voraussichtlich keine entsprechenden Großveranstaltungen statt. Teilweise findet eine parallele Bespielung verschiedener Einrichtungen des Auftraggebers statt, die zusätzlichen Personalbedarf generieren kann. So können für Veranstaltungen in der Olympiahalle zusätzlich bis zu 70 Personen als Haussicherheitsdienst erforderlich werden. Die Olympiahalle wird an durchschnittlich 120 Tagen bespielt mit einem entsprechenden Personalbedarf an Sicherheitspersonal.
- Es besteht zudem die Anforderung, dass sich der Unternehmer ggf. mit anderen Dienstleistern, die direkt vom Veranstalter für VIP, Back Stage, Vorkontrolle etc. beauftragt werden, abstimmt.
- Für regelmäßige Streifendienste auf dem Gelände ist voraussichtlich von einer dauerhaft vorzuhaltenden durchschnittlichen Personalstärke von mindestens einem Sicherheitsmitarbeiter mit Kfz auszugehen. Das Kfz muss als Fahrzeug des Dienstleisters erkennbar sein. Auf Anforderung des Auftraggebers kann die personelle Besetzung sowohl erhöht als auch verringert werden. Zusätzlich sind Begleitfahrten durchzuführen.
- Der Auftragnehmer muss eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), zertifiziert nach VdS-Richtlinie 3138, eine Alarmempfangsstelle (AES), zertifiziert nach DIN EN 50518, oder eine Interventionsstelle, nach den Anforderungen der VdS-Richtlinie 2172, zur Verfügung stellen, auf die ca. 35 – 40 Einbruchmeldeanlagen und Aufzugsnotrufe aufgeschaltet werden.
- In der Olympiahalle und der Kleinen Olympiahalle sind ebenfalls bis zu 25 Garderobenkräfte bei Veranstaltungen zu stellen.
- Der Aufzugsführer ist für die sichere Beförderung der Besucher mit den Personenaufzügen im Olympiaturm entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen verantwortlich; es gilt die Aufzugs-VO. Weitere Aufgaben sind die Kontrolle der Eintrittskarten, die Begleitung von Geldtransporten und Durchführung von Reinigungen im Bereich Aufzug und Eingang/Plattform Olympia-turm. Für die Jahre 2025 und mindestens 2026 ist nach derzeitiger Planung eine sanierungsbedingte Schließung zu erwarten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Soziale Aspekte / außertarifliche Zulagen / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Führungskräfte / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Angebots / Gewichtung: 80%
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption gemäß Abschnitt II.2.7)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 130-369650
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Munich Security Services GmbH
Postanschrift: Inselkammerstraße 8
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 9 393 536,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Auf die Mitteilung des Angebotspreises unter Ziffer V.2.4) der Bekanntmachung wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von berechtigten geschäftlichen Interessen der erfolgreichen Bieter verzichtet. Es besteht andernfalls die Gefahr, dass die nicht berücksichtigten Bieter aus den Preisangaben zusammen mit den Angaben im Vorinformationsschreiben und den Kenntnissen aus dem Vergabeverfahren die angebotenen Stundenverrechnungssätze errechnen könnten und damit Geschäftsgeheimnisse der Bieter erlangen könnten. Dies würde zudem für zukünftige Ausschreibungsverfahren die Gefahr einer Wettbewerbsbeeinträchtigung begründen (§ 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/12/2022